Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Einsichtgewährung in die Abrechnungsunterlagen der Betriebskostenabrechnung durch Vorlage von Computerausdrucken der eingescannten Belege
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft und Mietrecht WuM)
Den vom Mieter geforderten Nachweis der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung kann der Vermieter anhand von Ausdrucken der gescannten Originalbelege führen.
Fundstellen
Haufe-Index 1734133 |
WuM 2004, 97 |
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