Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentum: Zuordnung von Balkonen und Terrassen
Orientierungssatz
Balkone und Dachterrassen sind dem Sondereigentum zuzuordnen, wenn sich dies eindeutig aus der farbigen Umrandung in den Teilungsplänen und der farbigen Kennzeichnung mit den Ziffern der jeweiligen Wohnung ergibt.
Fundstellen
Haufe-Index 1736732 |
ZMR 2003, 66 |
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