Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung einer Einzimmerwohnung wegen beabsichtigter Nutzung als Altersruhesitz

 

Orientierungssatz

Eine Eigenbedarfskündigung für eine vermietete Einzimmerwohnung in München kann nicht mit Erfolg darauf gestützt werden, daß der in Stuttgart ein Einfamilienhaus bewohnende Vermieter nach Aufgabe seiner Berufstätigkeit beabsichtige, die Wohnung mit einem daneben liegenden Einzimmerapartment zu verbinden, um sie als Altersruhesitz für sich und seine Ehefrau zu nutzen, weshalb die Wohnung auch erworben worden sei. Ohne Darlegung näherer Anknüpfungspunkte ist nicht nachvollziehbar, ob der Wille, die Wohnung als Altersruhesitz zu nutzen, verständlich ist.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1734538

NZM 2002, 340

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