Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Falsche Wohnungsgrößenangabe als ein zur Mietminderung berechtigender Mietmangel

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft und Mietrecht WuM)

Beträgt die im Mietvertrag mit "ca. 60 qm" angegebene Wohnungsgröße tatsächlich lediglich 50 qm, so liegt ein zur Mietminderung berechtigender Mangel vor. Dabei ist es unerheblich, ob der Mietgebrauch im einzelnen Fall beeinträchtigt ist.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1734130

WuM 2004, 90

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