Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Falsche Wohnungsgrößenangabe als ein zur Mietminderung berechtigender Mietmangel
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft und Mietrecht WuM)
Beträgt die im Mietvertrag mit "ca. 60 qm" angegebene Wohnungsgröße tatsächlich lediglich 50 qm, so liegt ein zur Mietminderung berechtigender Mangel vor. Dabei ist es unerheblich, ob der Mietgebrauch im einzelnen Fall beeinträchtigt ist.
Fundstellen
Haufe-Index 1734130 |
WuM 2004, 90 |
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