Geht ein Vermieter Hinweisen des Mieters nach einem vermeintlichen Mangel und dessen Ursache nach, erkennt er hierdurch nicht ohne Weiteres an, dass ein Mangel tatsächlich vorliegt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge