Was die Zulässigkeit der Montage von Markisen angeht, sind selbstverständlich zunächst die Bestimmungen in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung zu beachten. Hier können Markisen ausdrücklich gestattet und bestimmte Vorgaben im Hinblick auf Größe, Art und farbliche Gestaltung enthalten sein.

 
Hinweis

Grundsätzliches Markisenverbot?

Denkbar ist auch ein grundsätzliches Verbot des Anbringens von Markisen. Gegen Sonneneinstrahlung können sich die Wohnungseigentümer nämlich durch Sonnenschirme schützen.

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