Blockierende Fahrzeuge
Eine gemietete Garage ist mangelhaft, wenn die Zufahrt ständig durch abgestellte Fahrzeuge blockiert wird.[1]
Fehlende Stellplätze stellen bei der Gewerbemiete einen Mangel dar, wenn solche Plätze mitvermietet worden sind oder wenn der Nachweis von Stellplätzen für die behördliche Genehmigung des Betriebs erforderlich ist.
Pkw-Stellplatz
Ebenfalls liegt ein Mangel vor, wenn dem Mieter ein Pkw-Stellplatz in unmittelbarer Nähe des Mietobjekts zugesagt worden ist und sich der Parkplatz in Wirklichkeit 400 bis 500 m entfernt befindet.[2]
Geringfügige Beschränkungen bei der Benutzung der Garage oder des Stellplatzes berechtigen nicht zur Minderung.[3]
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen