Überblick

Bei Inbetriebnahme einer PV-Anlage mussten bis 2022 hinsichtlich der steuerlichen Behandlung wichtige Entscheidungen getroffen werden, denn wer über eine netzgekoppelte PV-Anlage seinen erzeugten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeiste und die Einspeisevergütung dafür erhielt, wurde zum Unternehmer und musste bis zur EEG-Novelle 2023 für die Einnahmen Steuer zahlen. Das hat sich nun grundlegend geändert.

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