Entscheidungsstichwort (Thema)
Ausgleich betrieblicher Altersrenten im Versorgungsausgleich
Normenkette
VersAusglG §§ 1, 3, 5
Verfahrensgang
AG Ratzeburg (Beschluss vom 03.08.2012) |
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des AG - Familiengericht - Ratzeburg vom 3.8.2012 hinsichtlich der Regelung zum Versorgungsausgleich teilweise geändert und - zur Klarstellung - insgesamt wie folgt neu gefasst:
1. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers. Nr ...) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht i.H.v. 29,5099 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto ... bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31.12.2011, übertragen.
2. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG (Vers. Nr ...) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht i.H.v. 70.735 EUR nach Maßgabe Teilungsordnung in den Versorgungsordnungen VO 78 und VO 84 vom 1.6.2011, bezogen auf den 31.12.2011, übertragen.
3. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei dem BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. (0101) (Vers. Nr ...) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht i.H.v. 112,60 EUR monatlich nach Maßgabe Versicherungsbedingungen Tarif ARLEP/oG-V 2012, bezogen auf den 31.12.2011, übertragen.
4. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei dem BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. (0102) (Vers. Nr ...) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht i.H.v. 75,52 EUR monatlich nach Maßgabe Versicherungsbedingungen Tarif ARLEP/oG-V 2012, bezogen auf den 31.12.2011, übertragen.
5. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei dem BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. (0103) (Vers. Nr ....) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht i.H.v. 62,83 EUR monatlich nach Maßgabe Versicherungsbedingungen Tarif ARLEP/oG-V 2012, bezogen auf den 31.12.2011, übertragen.
6. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei dem BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. (Vers. Nr ...) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht i.H.v. 17,39 EUR monatlich nach Maßgabe Versicherungsbedingungen Tarif R-ARLEP/oG-V 2012, bezogen auf den 31.12.2011, übertragen.
7. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers. Nr ...) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht i.H.v. 22,7141 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto ... bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31.12.2011, übertragen.
8. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der SEB AG (Vers. Nr ...) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht i.H.v. 97,97 EUR monatlich nach Maßgabe Teilungsregeln vom 11.8.2010, bezogen auf den 31.12.2011, übertragen.
9. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei dem BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. (0101) (Vers. Nr ...) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht i.H.v. 131,52 EUR monatlich nach Maßgabe Versicherungsbedingungen Tarif ARLEP/oG-V 2012, bezogen auf den 31.12.2011, übertragen.
10. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei dem BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. (0102) (Vers. Nr ...) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht i.H.v. 85,77 EUR monatlich nach Maßgabe Versicherungsbedingungen Tarif ARLEP/oG-V 2012, bezogen auf den 31.12.2011, übertragen.
11. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei dem BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. (0103) (Vers. Nr ...) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht i.H.v. 3,97 EUR monatlich nach Maßgabe Versicherungsbedingungen Tarif ARLEP/oG-V 2012, bezogen auf den 31.12.2011, übertragen.
12. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei dem BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. (Vers. Nr ...) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht i.H.v. 56,42 EUR monatlich nach Maßgabe Versicherungsbedingungen Tarif R-ARLEP/oG-V 2012, bezogen auf den 31.12.2011, übertragen.
13. Der Ausgleich des Anrechts des Antragstellers bei dem BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. (0104) (Vers. Nr ...) findet nicht statt.
14. Der Ausgleich des Anrechts der Antragsgegnerin bei dem BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. (0104) (Vers. Nr ...) findet nicht statt.
Es bleibt bei der erstinstanzlichen Kostenentscheidung.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.400 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Gründe
I. Die Beteiligten heirateten am 8.7.1966 vor dem Standesamt L.. Aus der Ehe ist eine inzwischen volljährige Tochter hervorgegangen. Seit de...