Unzulässig sind:

Frage 11:

Fragen nach der Religion, der ethnischen Herkunft und der Staatsangehörigkeit.

Hinsichtlich der Staatsangehörigkeit ist nach der hier vertretenen Ansicht zu differenzieren: Bei EU-Ausländern kann gefragt werden, aufgrund welcher Aufenthaltstitel sie sich in der BRD aufhalten.

Frage 12: Fragen nach Vorstrafen, Heiratsabsichten, Schwangerschaften, Kinderwünschen, nach der Mitgliedschaft in politischen Parteien, Gewerkschaften oder Mietervereinen.

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