Die Bundesregierung will Solaranlagen auf neuen Häusern und bei "größeren" Dachsanierungen ab 2022 zur Pflicht machen. Das steht in einem Entwurf für ein "Klimaschutz Sofortprogramm", den das Kabinett am 23. Juni verabschieden will. Auch höhere Energiestandards sollen gelten.
Das Bundesfinanzministerium will Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen ab 2022 verpflichtend machen. So steht es zumindest in dem Entwurf zu einem "Klimaschutz-Sofortprogramm 2022". Demnach müssten schon ab 2022 auf Neubauten Solaranlagen installiert werden, bei "größeren Dachsanierungen" bei Bestandsbauten ist die Regelung ab 2023 vorgesehen. Der Entwurf soll sich derzeit in der Ressortabstimmung befinden und am 23. Juni in seiner endgültigen Fassung im Kabinett verabschiedet werden.
Klimaneutralität schon für 2045 angestrebt
Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen im Vergleich zum Referenzjahr 1990 um 65 % statt wie bislang geplant um 55 % gesenkt werden. Bis 2040 soll die Treibhausgasminderung bei 88 % liegen. Dieser Zwischenschritt wurde neu gesetzt. Und für 2045 – statt wie zunächst anvisiert bis 2050 – soll Deutschland klimaneutral sein.
Das ist der Kern des Referentenentwurfs aus dem Bundesumweltministerium für eine Novelle des Klimaschutzgesetzes, dem das Kabinett am 12.5.2021 zugestimmt hat. Um alleine das Etappenziel bis 2030 erreichen zu können, müsste die energetische Sanierungsrate ab 2023 auf 1,6 bis 1,9 % pro Jahr verdoppelt werden. Außerdem dürften ab 2023 beim Austausch oder Neubau auch keine neuen Öl- oder Gasheizungen mehr installiert werden.
Ein Extra-Beschluss, der das Bundes-Klimagesetz begleitet, sieht neben den erwähnten höheren Energieeffizienz-Standards bereits vor, dass der Bund ab 2023 keine Heizungen mehr fördern darf, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, und dass Vermieter künftig die Hälfte der Kosten bei dem seit Anfang 2021 geltenden sog. CO2-Preis auf Heizöl und Gas übernehmen müssen. Besonders diese Position ist zwischen Union und SPD hart umkämpft.
Klimaschutz in Gebäuden benötigt Fördergelder
Immobilienwirtschaft und Wohnungswirtschaft sehen mit dem verschärften Klimaschutzgesetz große Herausforderungen auf die Branche zukommen. Klimaneutralität für Wohnungen werde nur mit erheblichem finanziellen Aufwand möglich und umsetzbar sein, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Die energetische Sanierung gehöre zu den kostenaufwändigsten Maßnahmen beim Klimaschutz und die Nutzung erneuerbarer Energien sei durchweg teurer als die Verwendung fossiler Energie.
Die Klimaziele müssten für die nachhaltig agierenden Wohnungsunternehmen ökonomisch machbar und für Mieter sozial abgefedert sein. "Deshalb brauchen Gebäudeeigentümer in Deutschland einen langfristigen Rechtsanspruch auf Förderung für Klimaschutzmaßnahmen, die am Ende den Mietern eine Garantie auf eine annähernd warmmietenneutrale energetische Sanierung ermöglicht", forderte Gedaschko.
Klimaschutzgesetz 2021: Eine Reaktion auf einen BVerfG-Beschluss
Das alte Klimaschutzgesetz (KSG) war im Dezember 2019 verabschiedet worden. Am 24.3.2021 entschied das BVerfG, dass dieses Gesetz die Klimaziele nur unzureichend regelt. Moniert wurde vor allem, dass klar definierte Vorgaben für die Minderung der CO2-Emissionen nach 2030 fehlten. Die im KSG 2019 getroffenen Regelungen bis zum Jahr 2030 sind verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis Ende 2022 nachzubessern.
Im Klimaschutzgesetz 2021 wurden die Klimaschutzziele nach 2030 festgelegt und die Sektorziele angepasst. Zu den Maßnahmen gehören "in einer ausgewogenen Kombination Anreize, Regeln und Förderung aus dem Bundeshaushalt", teilte das federführende Bundesumweltministerium (BMU) mit. Ein Sofortprogramm mit ersten Schritten zur Umsetzung der Klimaziele sollte eigentlich im Mai 2021 auf den Weg gebracht werden, jetzt ist der 23.6.2021 angepeilt.
Die EU hatte das Klimaziel bis 2030 zuvor von 40 % auf 55 % angehoben. Auf europäischer Ebene will die Kommission im Juli 2021 konkrete Vorschläge zu europäischen Maßnahmen für mehr Klimaschutz machen, die bis Ende des Jahres finalisiert werden sollen. Das novellierte Bundes-Klimaschutzgesetz sieht daher eine Evaluierung im Jahr 2022 vor. Wie die konkreten Minderungsziele ab 2030, die das Gesetz für jedes einzelne Jahr festlegt, zwischen den Sektoren aufgeteilt werden, soll 2024 entschieden werden. Ein Expertenrat für Klimafragen soll alle 2 Jahre einen Bericht über die bisherige Zielerreichung und über Trends vorlegen.