Umfeldmaßnahmen sind alle Maßnahmen und Investitionen, die dazu erforderlich sind, die energetische Sanierung durchzuführen. Dies sind insbesondere:[1]

  • Baustelleneinrichtung wie Bautafel, Schilder, Absperrung von Verkehrsflächen,
  • Rüstarbeiten wie Gerüst, Schutzbahnen,
  • Baustoffuntersuchungen bestehender Bauteile,
  • bautechnische Voruntersuchungen, beispielsweise zum Aufbau der Gebäudehülle,
  • Verlegungs- und Wiederherstellungsarbeiten,
  • Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen.
 

Förderung nur mit ordnungsgemäßer Rechnung

Die Aufwendungen werden nur gefördert, wenn hierüber eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt und der Rechnungsbetrag unbar bezahlt wurde.

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