Checkliste: Besteht ein Anspruch auf die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG

 
  erfüllt
Es wurde ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens angeschafft oder hergestellt (§ 7g Abs. 5 EStG).
Der Gewinn im Jahr der Bildung des Investitionsabzugsbetrags beträgt ohne Hinzu- und Abrechnungen des Investitionsabzugsbetrags nicht mehr als 200.000 EUR (§ 7g Abs. 6 Nr. 1 EStG).
Das Wirtschaftsgut wird im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im darauffolgenden Wirtschaftsjahr vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs des Steuerpflichtigen oder fast ausschließlich betrieblich genutzt (§ 7g Abs. 6 Nr. 2 EStG).

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