Lässt sich das Schloss der Wohnungseingangstür zur Nachtzeit nicht öffnen, weil es durch Leim verklebt worden ist und kann der Mieter aus diesem Grund seine Wohnung nicht betreten, kann der Mieter eine Notöffnung und einen Schlossaustausch durch einen Schlüsseldienst veranlassen und die Aufwendungen zur Mangelbeseitigung vom Vermieter ersetzt verlangen.

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