Problemüberblick

Im Fall geht es um die Frage, ob eine Mutter ihre Kinder beim Erwerb eines Grundstückes vertreten kann. Ein Grundstück kann auch ein Wohnungseigentum sein. Diese Frage ist zu verneinen, wenn der Erwerb für den Minderjährigen nachteilig ist.

Nachteile durch Erwerb von Wohnungseigentum?

Der BGH hat in einer grundlegenden Entscheidung aus dem Jahr 2010 für das Wohnungseigentumsrecht einen Nachteil bejaht. Dies hat er damit begründet, dass der Minderjährige als Erwerber nach § 16 Abs. 2 WEG nicht nur verpflichtet sei, sich entsprechend seinem Anteil an den Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums zu beteiligen; er habe vielmehr anteilig auch die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen. Die Literatur ist dem gefolgt. Das OLG sieht es jetzt für das Bruchteilseigentum nicht anders.

Was ist für die Verwaltungen besonders wichtig?

Steht ein Wohnungseigentum im Eigentum eines Minderjährigen, wird dieser grundsätzlich durch seine Eltern gemeinsam vertreten. Die Eltern sind gesetzliche Vertreter und deshalb beispielsweise berechtigt, für den Minderjährigen an einer Versammlung der Wohnungseigentümer teilzunehmen.

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