Deutschland richtet seine gesamte Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den "1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad" aus. Die Stromversorgung soll daher bereits im Jahr 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen. Um die neuen Ausbauziele zu erreichen, soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundlegend überarbeitet werden, was ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung vorsieht.[1] Konkretisierend sieht bereits das GEG für neu zu errichtende Gebäude das Niedrigstenergiegebäude vor (siehe Energierecht (ZertVerwV), Kap. 1.1). Allerdings sind die ambitionierten Zwischenziele in Einzelbereichen nicht erreicht worden, weshalb mit weiteren entsprechenden gesetzgeberischen Aktivitäten in nächster Zukunft zu rechnen ist.

Bedeutung der Immobilien

Immobilien tragen in erheblichem Maß zum Klimawandel bei. Nahezu 40 % des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf den Gebäudesektor und hiervon fast 2/3 auf Wohnhäuser. Während der Bauphase werden lediglich 20 % der durch Gebäude erzeugten Treibhausgase generiert, die restlichen 80 % der Belastung entstehen hingegen im laufenden Betrieb der Immobilie. Insoweit spielt Nachhaltigkeit im Immobiliensektor eine erhebliche Rolle. Nicht nur eine ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen, sondern auch eine energiesparende Bauweise für die Nutzungsphase haben insoweit große Bedeutung. Ökonomie und Ökologie sind nicht als gegensätzliche Aspekte zu betrachten, sondern miteinander zu verbinden.

[1] BT-Drs. 20/1630.

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