Überblick

Hat der Mieter während der Mietzeit Instandsetzungs-, Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen auf eigene Kosten durchgeführt, ist der Vermieter unter Umständen verpflichtet, dem Mieter die hierfür entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Solche Verwendungsersatzansprüche können sich unmittelbar aus dem Gesetz oder aufgrund vertraglicher Regelungen ergeben.

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