Hat der Vermieter mit dem Contractor vereinbart, dass dieser den Betrieb der bestehenden Anlage übernimmt und durch eine verbesserte Einstellung und Wartung dafür sorgt, dass die eingesetzte Energie effektiver als bisher genutzt werden kann (sog. Betriebsführungs-Contracting), so reicht es für die Umstellung aus, wenn der Jahresnutzungsgrad der Anlage vor der Umstellung 80 % oder mehr beträgt und infolge der verbesserten Betriebsführung erhöht wird.

 
Hinweis

Berechnen des Jahresnutzungsgrades

Der jeweilige Jahresnutzungsgrad ist nach VDI 2067 (Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen) zu bestimmen. Ebenso kann er unter Rückgriff auf anerkannte Pauschalwerte ermittelt werden.

Der Wärmelieferant ist verpflichtet, die verbesserte Betriebsführung zu ermitteln und anzugeben.[1]

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