Der Inhalt der Grundstücks- und Gebäudebeschreibung ist gesetzlich nicht geregelt. Der Sinn dieser Beschreibung besteht in der Dokumentation der für die Ermittlung der Kostenmiete erforderlichen Daten. Erforderlich sind deshalb folgende Angaben:

  • Bauherr/Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigter
  • Lage des Grundstücks (Ort, Straße, Hausnummer, Bezeichnung im Grundbuch)
  • Größe des Grundstücks (Gesamtgröße, überbauter Teil)
  • Gebäudebeschreibung (Neubau/Wiederaufbau/Ausbau/Erweiterung, Wohngebäude, Wohn-/Geschäftshaus, Anzahl der Wohnungen, Anzahl der öffentlich geförderten Wohnungen, Gesamtwohnfläche des Hauses, Bezugsfertigkeit)
  • Wohnungsbeschreibung (Ausstattung der Wohnungen, Anzahl der Zimmer, Wohnungsgröße).

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


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