Der Inhalt der Grundstücks- und Gebäudebeschreibung ist gesetzlich nicht geregelt. Der Sinn dieser Beschreibung besteht in der Dokumentation der für die Ermittlung der Kostenmiete erforderlichen Daten. Erforderlich sind deshalb folgende Angaben:
- Bauherr/Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigter
- Lage des Grundstücks (Ort, Straße, Hausnummer, Bezeichnung im Grundbuch)
- Größe des Grundstücks (Gesamtgröße, überbauter Teil)
- Gebäudebeschreibung (Neubau/Wiederaufbau/Ausbau/Erweiterung, Wohngebäude, Wohn-/Geschäftshaus, Anzahl der Wohnungen, Anzahl der öffentlich geförderten Wohnungen, Gesamtwohnfläche des Hauses, Bezugsfertigkeit)
- Wohnungsbeschreibung (Ausstattung der Wohnungen, Anzahl der Zimmer, Wohnungsgröße).
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