Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück. Diese brauchen nicht nur zu Wohnzwecken dienen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Angaben über Nutzung des Gebäudes (z. B. Wohngebäude, Wohn- und Geschäftsgebäude etc.) stets zutreffend sind und alle infrage kommenden Anbauten bzw. Nebengebäude (z. B. Garagen, Geräteschuppen, Gartenhäuser etc.) als versichert aufgeführt werden.

Mitversichert sind demnach

  • Einbaumöbel/-küchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind,
  • Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen.

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