Lüftungsanlagen

Förderfähig sind folgende Lüftungsanlagen:

  • Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme, die feuchte-, kohlendioxid- oder mischgasgeführt sind und eine spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel, Vent ≤ 0,20 W/(m3/h) aufweisen.
  • Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertragung, mit denen

    • ein Wärmebereitstellungsgrad von WBG ≥ 80 % bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von Pel, vent ≤ 0,45 W/(m3/h) oder
    • ein Wärmebereitstellungsgrad von WBG ≥ 75 % bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von Pel, vent ≤ 0,35 W/(m3/h)

erreicht wird.

  • Kompaktgeräte für energieeffiziente Gebäude mit folgenden Eigenschaften: Luft-Luft-Wärmeübertrager und Ablaufwärmepumpe, mit denen

    • ein Wärmebereitstellungsgrad von WBG ≥ 75 % bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungseffizienz s (ETA S) ≥ 140 % (bei 35 Grad) von und
    • eine spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel, Vent≤ 0,45 W/(m3/h)

erreicht wird.

  • Kompaktgeräte mit Luft-Luft-/Wasserwärmepumpe ohne Luft-Luft-Wärmeübertrager, mit denen einer jahreszeitbedingten Raumheizungseffizienz s (ETA S) ≥ 140 % (bei 35 Grad) bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel, Vent≤ 0,35 W/(m3/h).

Zudem gelten folgende zusätzliche Bedingungen:

 
Bedingung erledigt
Die Lüftungsanlagen müssen die zum Zeitpunkt des Einbaus geltenden Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie an die umweltgerechte Gestaltung von Wohnungslüftungsanlagen einhalten.  
Die eingebauten Lüftungsanlagen müssen einreguliert sein und mindestens in der Lage sein, die in der DIN 1946-6 genannten planmäßigen Außenluftvolumenströme (Lüftung zum Feuchtschutz) für das Gebäude beziehungsweise für mindestens sämtliche Nutzungseinheiten sicherzustellen.  
Die jeweiligen Anforderungen an die spezifische elektrische Leistungsaufnahme von Ventilatoren und an den Wärmebereitstellungsgrad von Lüftungsanlagen werden gleichwertig erfüllt, wenn die Lüftungsanlage einen spezifischen Eigenverbrauch von SEV < 26 kWh/(m2 a) gemäß Ökodesign-Richtlinie aufweist.  

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