Lüftungsanlagen
Förderfähig sind folgende Lüftungsanlagen:
- Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme, die feuchte-, kohlendioxid- oder mischgasgeführt sind und eine spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel, Vent ≤ 0,20 W/(m3/h) aufweisen.
Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertragung, mit denen
- ein Wärmebereitstellungsgrad von WBG ≥ 80 % bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von Pel, vent ≤ 0,45 W/(m3/h) oder
- ein Wärmebereitstellungsgrad von WBG ≥ 75 % bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von Pel, vent ≤ 0,35 W/(m3/h)
erreicht wird.
Kompaktgeräte für energieeffiziente Gebäude mit folgenden Eigenschaften: Luft-Luft-Wärmeübertrager und Ablaufwärmepumpe, mit denen
- ein Wärmebereitstellungsgrad von WBG ≥ 75 % bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungseffizienz s (ETA S) ≥ 140 % (bei 35 Grad) von und
- eine spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel, Vent≤ 0,45 W/(m3/h)
erreicht wird.
- Kompaktgeräte mit Luft-Luft-/Wasserwärmepumpe ohne Luft-Luft-Wärmeübertrager, mit denen einer jahreszeitbedingten Raumheizungseffizienz s (ETA S) ≥ 140 % (bei 35 Grad) bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel, Vent≤ 0,35 W/(m3/h).
Zudem gelten folgende zusätzliche Bedingungen:
Bedingung | erledigt |
Die Lüftungsanlagen müssen die zum Zeitpunkt des Einbaus geltenden Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie an die umweltgerechte Gestaltung von Wohnungslüftungsanlagen einhalten. | |
Die eingebauten Lüftungsanlagen müssen einreguliert sein und mindestens in der Lage sein, die in der DIN 1946-6 genannten planmäßigen Außenluftvolumenströme (Lüftung zum Feuchtschutz) für das Gebäude beziehungsweise für mindestens sämtliche Nutzungseinheiten sicherzustellen. | |
Die jeweiligen Anforderungen an die spezifische elektrische Leistungsaufnahme von Ventilatoren und an den Wärmebereitstellungsgrad von Lüftungsanlagen werden gleichwertig erfüllt, wenn die Lüftungsanlage einen spezifischen Eigenverbrauch von SEV < 26 kWh/(m2 a) gemäß Ökodesign-Richtlinie aufweist. |
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