Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Bestimmung des Umfang des Vorrangs von Individualabreden vor formularmäßigen Schönheitsreparaturklauseln
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Der Umfang des Vorranges der individuellen Vertragsabreden über die Schönheitsreparaturverpflichtungen vor Formularklauseln zur Abwälzung von Schönheitsreparaturverpflichtungen ist durch Auslegung des Mietvertrages zu ermitteln; dabei muss der Vermieter als Verwender die für den Mieter günstigste Regelung gegen sich gelten lassen.
Fundstellen
Haufe-Index 1733317 |
WuM 2001, 236 |
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