Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Bestimmung des Umfang des Vorrangs von Individualabreden vor formularmäßigen Schönheitsreparaturklauseln

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Der Umfang des Vorranges der individuellen Vertragsabreden über die Schönheitsreparaturverpflichtungen vor Formularklauseln zur Abwälzung von Schönheitsreparaturverpflichtungen ist durch Auslegung des Mietvertrages zu ermitteln; dabei muss der Vermieter als Verwender die für den Mieter günstigste Regelung gegen sich gelten lassen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1733317

WuM 2001, 236

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