Entscheidungsstichwort (Thema)
Übertragung der Schönheitsreparaturen in formularmäßigem Mietvertrag: unangemessene Abwälzung von Instandhaltungsarbeiten
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Die formularvertragliche Abwälzung der Schönheitsreparaturverpflichtung auf den Wohnungsmieter über den üblichen und angemessenen Umfang hinaus ist unwirksam.
Orientierungssatz
(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)
1. Zitierung: vergleiche BGH, 1988-07-06, VIII ARZ 1/88, WuM 1988, 294.
2. Eine formularvertragliche Abwälzung von typischen Instandhaltungsarbeiten des Vermieters, wie "die Ausbesserung von Schäden am Verputz der Wände und Decken und am Bodenbelag" auf den Mieter verstößt gegen AGBG § 9.
Fundstellen
Dokument-Index HI1736068 |
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