Verfahrensgang

LG Nürnberg-Fürth (Aktenzeichen 3 HK O 4987/18)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 05.11.2020; Aktenzeichen I ZR 204/19)

 

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 07.02.2019, Az. 3 HK O 4987/18, wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1. genannte Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung des erstinstanzlichen Urteils und des Berufungsurteils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 34.000,00 EUR abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in dieser Höhe von 110 % leistet.

4. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

Beschluss

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 30.000,00 EUR festgesetzt.

 

Gründe

A. I. Der Kläger ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder, insbesondere die Achtung darauf gehört, dass die Regeln des lauteren Wettbewerbs eingehalten werden. Zu den Mitgliedern zählen auch zahlreiche Hersteller von Arzneimitteln.

Die Beklagte stellt das apothekenpflichtige Arzneimittel Sinupret® extract her, das als Wirkstoff Trockenextrakt aus Enzianwurzel, Schlüsselblumenblüten, Ampferkraut, Holunderblüten und Eisenkraut enthält. Es ist für das Anwendungsgebiet bei "akuten, unkomplizierten Entzündungen der Nasennebenhöhlen (akute, unkomplizierte Rhinosinusitis)" zugelassen. Die Fachinformation enthält zu den pharmakologischen Eigenschaften dieses Arzneimittels u.a. folgende Angaben:

"Klinische Studien:

In einer doppelblinden, Placebo-kontrollierten klinischen Studie wurden 386 Patienten in zwei Gruppen randomisiert, 194 Patienten in die Gruppe mit 480 mg Wirkstoff und 192 Patienten in die Placebo Gruppe. Ziel der Studie war die Prüfung der Wirksamkeit und Verträglichkeit von Sinupret extract im Vergleich zu Placebo in einer 2-wöchigen Behandlung von Patienten mit akuter (viraler) Rhinosinusitis. Das Hauptzielkriterium, der MSS (Major Symptom Score aus nasaler Sekretion, retronasaler Sekretion, Verstopfung der Nase, Kopfschmerz, Gesichtsschmerz/-druck) in den Behandlungsgruppen an Visite 5 (FAS) betrug 2,38 ± 2,54 Punkte für Verum und 3,41 ± 3,36 Punkte für Placebo. Der Gruppenunterschied war statistisch signifikant (p = 0,008) und erreichte die als klinisch relevant definierte Punktzahl von mindestens einem Punkt. Patienten, die kein Paracetamol einnahmen, hatten einen größeren Vorteil von der Einnahme von Sinupret extract. Die Differenzen zwischen den Gruppen betreffend die individuellen Symptome sind bei Visite 5 statistisch signifikant für die Symptome 'Retronasale Sekretion', 'Nasale Sekretion', 'Kopfschmerz' und 'Gesichtsschmerz' (außer 'Verstopfte Nase'). Die Gruppenunterschiede von Visite 2 - 5 in Bezug auf die Lebensqualität, ermittelt anhand des SNOT-20 sowie der 3 Subscores (PNS, PRS, ALQ), waren statistisch signifikant zugunsten von Verum.

In einem Kaninchen-Modell konnte eine sekretolytische Wirkung von Sinupret Tropfen beobachtet werden. Darüber hinaus zeigte sich im Carrageenin-Ödem-Test an der Rattenpfote eine entzündungshemmende Wirkung. Sinupret hemmte die Vermehrung von verschiedenen Atemwegsviren, wie Rhinoviren (HRV14), Adenoviren und RS (respiratory syncytial)-Viren in-vitro und zeigte in Mäusen eine Verringerung der Mortalitätsrate nach Infektion mit dem Parainfluenzavirus. Zur klinischen Relevanz dieser Ergebnisse liegen bisher keine human-pharmakologischen Untersuchungen vor."

Die Beklagte warb in der Ausgabe ... (Monat/Jahr) in einer Anzeige in der Zeitschrift "P... - Zeitschrift der D... A... Z... für PTA", die sich an pharmazeutisch-technische Assistenten (= PTA) und somit an Mitarbeiter von Apotheken wendet, u.a. mit folgenden Aussagen für dieses Produkt (Anlage K 3):

"Außerdem wirkt das Produkt entzündungshemmend"

"Dajana: Moment! Aber die Ursache bei Schnupfen und Nasennebenhöhlenentzündung sind doch in aller Regel Viren. Diana: Ja genau! Die hochkonzentrierte 5-Pflanzen Kombination wirkt auch antiviral. Meist hat man bei Viruserkrankungen ja nur die Möglichkeit symptomatisch zu behandeln. Hier kann man aber sogar beides. Der Extrakt löst den zähen, festsitzenden Schleim und lässt durch seine entzündungshemmende Wirkung die Schleimhaut abschwellen."

II. Am 07.02.2019 erließ das Landgericht Nürnberg das nachfolgende Endurteil:

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung von Ordnungsgeld in Höhe von bis zu EUR 250.000,00 - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an einem ihrer Vorstandsmitglieder, für jeden Fall der Zuwiderhandlung, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für das Mittel Sinupret® extract wie folgt zu werben:

1. "Außerdem wirkt das Produkt entzündungshemmend"

2. "Dajana: Moment! Aber die Ursache bei Schnupfen und Nasennebenhöhlenentzündung sind doch in aller Regel Viren. Diana: Ja genau! Die hoch...

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