Bei der Förderung sind insbesondere zu berücksichtigen
1. |
die örtlichen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse und die Investitionsbedingungen des Bauherrn, |
3. |
der sparsame Umgang mit Grund und Boden, die ökologischen Anforderungen an den Bau von Wohnraum und die Anforderungen Kosten sparenden und Ressourcen schonenden Bauens, |
4. |
Rahmenbedingungen, die sich aus städtebaulichen Entwicklungs- und Erneuerungsmaßnahmen ergeben, |
5. |
die Vermeidung nicht gerechtfertigter Wohnkostenentlastungen, |
6. |
der Beitrag des genossenschaftlichen Wohnens zur Erreichung der Ziele der Wohnraumförderung, |
8. |
Bauvorhaben, bei denen die Bauherren als spätere Selbstnutzer bei der Planung, Bauausführung und Wohnungsverteilung als gemeinsam Verantwortliche handeln, |
9. |
genossenschaftliche Bauvorhaben, wenn die Mitglieder auf Grund der Förderzusage über die Pflichtanteile hinaus Geschäftsanteile aufbringen, |
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