Vermieter muss bei Schäden an der Mietsache keine Frist setzen

Dieser Auffassung des 8. Zivilsenats hat sich der 12. Zivilsenat des BGH auch für die Gewerbemiete angeschlossen.
Hintergrund: Vermieter verlangt sofort Schadensersatz
Der Vermieter einer Halle verlangt vom Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses Schadensersatz. Der Mieter hatte die Halle genutzt, um dort Rennsportfahrzeuge abzustellen, zu warten und zu reparieren. Nach der Rückgabe der Halle monierte der Vermieter, dass der Fußboden der Halle durch Öl, Schmierstoffe und Chemikalien massiv verunreinigt sei. An der Wand befänden sich Schmutzabdrücke von Fingern beziehungsweise Händen. Eine Frist zur Beseitigung der Schäden setzte der Vermieter dem Mieter nicht.
Der Vermieter ließ die Schäden beseitigen und verlangt vom Mieter die hierfür angefallenen Kosten von 2.900 Euro als Schadensersatz. Amts- und Landgericht haben die Klage abgewiesen. Die meinen, der Vermieter hätte dem Mieter zuvor eine Frist zur Behebung der Schäden setzen müssen, um Schadensersatz verlangen zu können.
Entscheidung: Fristsetzung nicht erforderlich
Der BGH hebt das Urteil des Landgerichts auf und verweist den Rechtsstreit dorthin zurück. Ein Schadensersatzanspruch ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Vermieter keine Frist zur Beseitigung der Schäden gesetzt hat.
Schäden an der Sachsubstanz der Mietsache, die durch eine Verletzung von Obhutspflichten des Mieters entstanden sind, sind auch nach Ende des Mietverhältnisses vom Mieter als Schadensersatz neben der Leistung zu ersetzen. Hierbei hat der Vermieter die Wahl, ob er vom Mieter die Wiederherstellung oder eine Geldzahlung verlangt. Einer vorherigen Fristsetzung bedarf es nicht.
Dies hat im Februar 2018 bereits der 8. Zivilsenat des BGH für die Wohnraummiete entschieden. Der für das gewerbliche Mietrecht zuständige 12. Zivilsenat schließt sich dem nun an.
(BGH, Urteil v. 27.6.2018, XII ZR 79/17)
Lesen Sie auch:
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
2.178
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten
1.466
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.436
-
Garage richtig nutzen, sonst drohen Bußgelder
1.113
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
1.047
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
971
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
927
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
889
-
Schlüssel für Schließanlage verloren: Wer muss zahlen?
879
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
859
-
Modernisierung bei Milieuschutz: Hänge-WC ist zulässig
04.04.2025
-
Schlüsseleinwurf beim Vermieter kann Verjährung starten
02.04.2025
-
Blumenkästen am Balkon: Das gilt für Mieter und WEGs
02.04.2025
-
Vernetzen mit der Wollknäuel-Methode
28.03.2025
-
Die Verwaltermanufaktur
24.03.2025
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
19.03.2025
-
Bauliche Veränderungen: Vorbefassung der Eigentümerversammlung
19.03.2025
-
Wanted: Property Manager Plus
18.03.2025
-
Haus richtig gegen Elementarschäden versichern
13.03.2025
-
Teilerlass der Grundsteuer: Frist endet am 31. März
11.03.2025