Energiewende – (Wie) macht das der Verwalter?
![Immobilienwirtschaft: Energiewende und die Rolle des Verwalters Immobilienwirtschaft: Energiewende und die Rolle des Verwalters](https://www.haufe.de/image/windrad-energiewende-636422-1.jpg?trafo=21x10&width=300&digest=BUwKn1cTfzXn8tRWmBYmeIR0TvnHf3KaLc1iXMMruYw%3D)
Bis 2045 soll der Gebäudebestand in Deutschland klimaneutral sein. Schwierig, bei einem Gebäudesanierungsgrad von 0,2 Prozent im Jahr. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland VDIV geht davon aus, dass über 96 Prozent der Eigentümergemeinschaften keine umfangreichen Rücklagen haben für eine Immobiliensanierung. 80 Prozent der Gemeinschaften seien, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler jüngst in einer L’Immo-Folge, noch nicht einmal in der Lage, über eine Sonderumlage eine neue Heizung einzubauen.
Verwalter als Treiber der Energiewende
Laut Kaßler sind Verwaltungen immer mehr auf der Suche nach einem One-Shop-System, also einem Dienstleister, der ihnen alles abnimmt, der auch den Energieberater stellt, der die Ausschreibung und Beauftragung der Gewerke vornimmt, der schaut, ob die Aufgaben ordentlich ausgeführt worden sind und der auch die Gewährleistungsfristen im Blick hat. Er glaubt, dass Verwalter durch den Gesetzgeber immer mehr in die Verantwortung genommen werden, sich darum zu kümmern beziehungsweise zumindest die Eigentümergemeinschaften aufzuklären.
Es gehöre, meint der VDIV-Geschäftsführer, zum ordnungsgemäßen Aufgabenbereich einer Verwaltung, über die gesetzlichen Vorgaben zu informieren. Es mache durchaus Sinn, hier einen Weg vorzugeben. Und nicht darauf zu warten, dass der pensionierte Wohnungseigentümer dem Verwalter erzählt, wie er es zu machen habe.
Natürlich könne der Verwalter immer wieder beschließen lassen, dass er aus der Haftung entlassen wird, wenn die Gemeinschaft nichts tut. Aber das sei nur der zweitbeste Weg. Der Verwalter Steffen Oberst, Geschäftsführer der Casa Service GmbH, hat viel Altbau in seinem Bestand. Er ist dabei, ihn energetisch zu sanieren. In einem Interview gibt er Einblicke in die Herausforderungen, mit denen er sich im Zuge dessen konfrontiert sieht. Außerdem: wie er die Wohnungseigentümer mitnimmt, wie das mit der Finanzierung klappt, wie er sich über Fördermittel informiert und vieles mehr. Alles nachzulesen in der aktuellen Ausgabe 05/24 der Immobilienwirtschaft.
Energetische Altbausanierung: So geht die Casa Service vor
Zusammenstellung verfügbarer Daten über alle Gaszentralhäuser
- Alle vorhandenen Daten über Heizung/ Pumpen/Leistungen/Protokolle usw. wurden zusammengetragen
- Erstellung eines „Heizkosten-Gebäudeblatts“ mit diesen erfassten Daten und weiteren relevanten aus dem Gebäudebestand/HK-Abrechnungen etc.
- Besuch aller Heizungsanlagen und Erfassung der Einstellungsparameter, Auffüllung des Heizkosten-Gebäudeblatts mit weiteren Daten
Ergebnis: Es fehlten Unterlagen, etwa brauchbare Bestandsplanungsunterlagen; die Bescheinigung eines hydraulischen Abgleichs lag nur bei zwei von 28 Objekten vor!
Was liegt nicht vor?
- keine Heizlastberechnung
- keine Planungsunterlagen des Heizungsbestands
- grundsätzlich keine vergleichbaren Wartungsprotokolle der betreuenden Firmen
- auch der Planstand ist mangelhaft
Weiteres Vorgehen:
- Prüfung aller Heizungsanlagen, Information an die Bewohner über Notwendigkeit der Anpassung des Heizungsverhaltens zusammen mit den ENSI-Infos.
- Anfrage bei den Fernwärmelieferanten hinsichtlich möglicher Reduzierung des Anschlusswerts; Anfrage hinsichtlich möglicher weiterer Anschlussmöglichkeiten von Objekten derzeit
- Begehung mit Fachingenieurs-Unterstützung erst aller Zentralgashäuser, dann auch der Fernwärme-Häuser zur Erfüllung ENSIMIMAV/§ 60b GEG
Ziele:
- Heizungsoptimierung
- Verfassung von Berichten mit kurz-, mittel-, langfristigen Umsetzungszielen
- Erarbeitung von Leistungsverzeichnissen zur Optimierung schnell zu erreichender Einsparungen durch Umbau
- Auswertung der Berichte und Festlegung des weiteren Vorgehens - Temperaturspreizung verbessern - Zirkulationsverluste verringern - aktuellen Bestand an Heizkörpern/ Ventilen und Leitungsdimensionen ermitteln - Digitalisierung der Heizungskeller mit Eingriffsmöglichkeit via Desktop.
Dies ist ein Auszug aus dem Gesamtbeitrag "Energiewende – (Wie) macht das der Verwalter?" der aktuellen Ausgabe 05/24 der "Immobilienwirtschaft".
Das könnte Sie auch interessieren:
Energieeffizienz in WEGs: Bilanz des "Green Home"-Projekts
ERP in Immobilienverwaltungen: Was außer KI gefragt ist
Online-Eigentümerversammlung ist künftig zulässig
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten
1.694
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
1.601
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
1.562
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.522
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
1.405
-
Vermieter muss Heizkosten korrekt verteilen
1.373
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
1.082
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
1.060
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
1.032
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
988
-
VDIV-Jahresumfrage 2025 zur Verwalterbranche
13.02.2025
-
WEG- und Mietverwaltung: Nachfrage treibt die Honorare
12.02.2025
-
Etagenheizung: Austauschpflicht und Fristen
11.02.2025
-
Garage richtig nutzen, sonst drohen Bußgelder
05.02.2025
-
"Liebende Verwaltende" in Münster
24.01.2025
-
Zulässige Miete bei unzutreffender Auskunft über Modernisierung
22.01.2025
-
Heizkosten: Regional hohe Nachzahlungen erwartet
22.01.2025
-
Immobilienverwaltung des Jahres: kleine WEGs im Fokus
21.01.2025
-
Teilerlass der Grundsteuer: Frist endet am 31. März
21.01.2025
-
Umlage der Grundsteuer: Was Vermieter beachten müssen
20.01.20252