Geflüchtete und Behörden profitieren von der Bezahlkarte
Kritik an Sachleistungen und Bargeld für Geflüchtete
Aktuell erhalten Asylbewerber:innen monatlich zum Beispiel 182 € in bar. Die Ausgabe von Bargeld steht jedoch in der Kritik. So soll das Bargeld laut einigen Politiker:innen ein Anreiz für Asylsuchende sein, nach Deutschland zu kommen und somit die Zahl der Geflüchteten in die Höhe treiben. Wieder andere Stimmen bestreiten dies - Studien würden widersprechen.
Unbestreitbar ist jedoch, dass die Ausgabe von Bargeld einen hohen Verwaltungsaufwand verursacht. Bargeld oder Schecks müssen beschafft und regelmäßig ausgehändigt werden. Geflüchtete stehen immer wieder Schlange, um ihre finanziellen Leistungen entgegenzunehmen. Insbesondere für Gruppen, die sich über einen sehr langen Zeitraum im Asylverfahren befinden, ist das sehr umständlich. Bargeld stellt außerdem ein Sicherheitsrisiko dar. So können Diebstahl oder die Weitergabe an Schleuser nicht ausgeschlossen werden.
Sachleistungen in Form von Lebensmitteln und Bekleidung oder Händlergutscheine würden zwar das Sicherheitsrisiko senken, erhöhen jedoch den Verwaltungsaufwand noch weiter. Außerdem wenden Kritiker ein, dass Sachleistungen und Gutscheine eine Bevormundung seien und Geflüchtete dadurch in ihrer Auswahl der Waren und Dienstleistungen zu sehr eingeschränkt würden.
Bundesländer planen eine Bezahlkarte für Geflüchtete
Was in anderen Ländern bereits gängige Praxis ist, befindet sich nun auch in Deutschland in Planung: eine Bezahlkarte für Geflüchtete. Doch auch hier gibt es kritische Stimmen. So würde eine Bezahlkarte aufgrund der begrenzten Einsetzbarkeit das Recht auf Selbstbestimmung der Asylsuchenden einschränken und diese in ihrer persönlichen Lebensgestaltung beeinflussen. Bargeld sei trotzdem notwendig, um beispielsweise eine öffentliche Toilette zu benutzen. Außerdem könnten Geflüchtete ohne Ausweispapiere kein Bankkonto eröffnen, weshalb eine Bezahlkarte nicht umsetzbar wäre.
Die Einwände sind zwar nachvollziehbar, lassen sich jedoch leicht entkräften, wenn man die Möglichkeiten einer Bezahlkarte genauer betrachtet.
- Eine Bezahlkarte kann ohne Ausweispapiere und ohne Bankkonto ausgestellt werden, erforderlich sind einzig Name und E-Mail-Adresse des Kartennutzers.
- In ihrer vielseitigen Einsetzbarkeit für Waren und Dienstleistungen ist die Geldkarte nicht weit von Bargeld entfernt. Die Zahlung mit Karte ist bequem und inzwischen Standard. Die Erleichterung, die sie für Geflüchtete bedeutet, wiegt die geringe Einschränkung in der Zahlungsfähigkeit auf.
- Theoretisch könnte sogar die monatliche Barabhebung eines begrenzten Betrags ermöglicht werden. Ob dies überhaupt sinnvoll ist, müsste man jedoch sorgfältig abwägen.
Andere Länder und Unternehmen machen es vor
Die Nutzung von Prepaidkarten ist in Deutschland bereits weit verbreitet. Hauptsächlich werden diese von Unternehmen für die Auszahlung des steuerfreien Sachbezugs an Mitarbeitende genutzt. Das Fintech-Unternehmen givve® zum Beispiel hat sich in den letzten 13 Jahren zu einem der führenden Anbieter von Prepaidkarten entwickelt und verfügt über alle technischen Möglichkeiten, um Geldkarten individuell einzustellen. Über 22.000 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen setzen die givve® Prepaid Mastercard für inzwischen mehr als 500.000 Kartennutzer ein.
Der givve® Mutterkonzern, die Groupe UP, ist in 23 Ländern auf fünf Kontinenten tätig. Sie geht unter anderem in Frankreich, Belgien und Italien als Beispiel voraus und stattet dort bereits Geflüchtete oder Sozialhilfeempfänger mit Bezahlkarten aus.
In Frankreich erhalten über 100.000 Asylsuchende monatlich Sozialhilfe auf eine digitale Bezahlkarte der Groupe Up. Pro Jahr gehen 450 Millionen Euro auf diese Prepaid Mastercards. Auftraggeber ist das französische Amt für Einwanderung und Integration, das mit den Karten weniger Aufwand und mehr Sicherheit bei der Versorgung von Geflüchteten bezweckt.
Einfache Verwaltung für die zuständige Behörde
Die Nutzung von Prepaidkarten stellt eine enorme Erleichterung in der Verwaltung gegenüber der Ausgabe von Bargeld, Gutscheinen oder Sachgütern dar. givve® bietet zum Beispiel ein sehr innovatives und intuitiv nutzbares Onlineportal, über das Unternehmen und Behörden die Karten einfach und zentral verwalten: Karten werden mit wenigen Klicks bestellt und aufgeladen - sogar automatisiert mit Ladedaueraufträgen.
Geflüchtete benötigen weder einen festen Wohnsitz, noch ein Bankkonto, was eine unmittelbare Kartenbestellung ermöglicht. Ihren Guthabenstand und getätigte Transaktionen können die Asylbewerber:innen über eine App auf ihrem Smartphone oder an einem Computer einsehen. Langes Schlangestehen erübrigt sich genauso wie das Abzählen und Austeilen von Schecks oder Bargeld durch städtische Mitarbeitende.
Steuerung möglich durch individuelle Akzeptanzstellen
Die givve® Karte ist grundsätzlich an allen Mastercard-Akzeptanzstellen einsetzbar, also auch in kleineren inhabergeführten Geschäften wie dem Tante-Emma-Laden um die Ecke. Sie kann zusätzlich individuell je nach Bedarf eingeschränkt werden, beispielsweise auf ein bestimmtes Bundesland, um die regionale Wirtschaft zu fördern. Auch möglich ist das Ausschließen bestimmter Händlerkategorien wie zum Beispiel Glücksspiele, um einer dadurch verursachten Verschuldung vorzubeugen. Einen Dispokredit bietet die Karte nicht, wodurch eine Kontoüberziehung und ein damit einhergehend wirtschaftliches Risiko für die Behörde ausgeschlossen ist.
Technisch kann der Bezug von Bargeld komplett ausgeschlossen oder bis zu einem begrenzten Betrag freigeschaltet werden. Idealerweise sollte eine bundesweit einheitliche Lösung gefunden werden, um eine Binnenmigration zu vermeiden.
Die givve® Card mit dem offenen und sehr großen Mastercard-Akzeptanznetzwerk ist nahezu so flexibel einsetzbar wie Bargeld, wodurch es zu kaum spürbaren Einschränkungen beim Kauf von Waren und Dienstleistungen kommt.
Im Gegensatz zu Bargeld kann Guthaben, das nicht genutzt wurde, im Bedarfsfall wieder an die Behörde zurückgebucht werden.
Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung
Die Umstellung auf eine digitale Auszahlung ist ein Schritt in Richtung Modernisierung und Digitalisierung in der deutschen Verwaltung, erleichtert den Verwaltungsaufwand für die Behörden und trägt zu mehr Sicherheit bei, denn die Bezahlkarte ist durch eine PIN geschützt und damit nur vom Eigentümer einsetzbar. Bei Verlust oder Diebstahl kann sie schnell gesperrt und leicht ersetzt werden. Das Guthaben bleibt dabei erhalten. Bewährt sich eine Prepaidkarte für Geflüchtete, kann auch für andere Sozialhilfeempfänger die Verwendung von Bezahlkarten in Betracht gezogen werden.
Alle Vorteile einer Erste-Hilfe-Karte im Überblick
- Sicherheit: Unterbindung von Geldwäsche, Diebstahl, Verschuldung und Bezahlung von Schleusern.
- Keine Stigmatisierung: Freie Produktwahl für Geflüchtete und keine Identifizierung als Asylsuchende dank neutraler Kartengestaltung.
- Zeitersparnis: Sehr einfache Bestellung und Beladung von Karten über ein Online-Portal für die Behörde. Kein monatliches Schlangestehen für Asylbewerber:innen.
- Modernisierung: Schritt in Richtung Digitalisierung und Modernisierung des deutschen Staatsapparats.
- Kontrolle: Individuelle Einschränkung von Einsatzgebiet und Akzeptanzstellen der Karten möglich zur Steuerung der Ausgaben.
Das Einführen einer Geldkarte für Leistungsempfänger im öffentlichen Sektor erfordert in der Regel eine Ausschreibung. Als Orientierungshilfe stellt givve® Ihnen ein Whitepaper zum Thema Ausschreibungen zur Verfügung. givve® hilft Ihnen gerne kostenlos, unverbindlich und transparent bei Ihrer Ausschreibung.
Laden Sie sich das Whitepaper herunter oder kontaktieren Sie givve® für einen unverbindlichen Austausch zur Bezahlkarte.
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