Advertorial: Neue attraktive Maßnahme in § 18a TVöD

Der Arbeitskräftemangel im öffentlichen Dienst nimmt stetig zu, dennoch bleiben die Möglichkeiten für finanzielle Mitarbeiterbenefits, die der neue § 18a TVöD VKA bietet, ungenutzt. Dabei könnten diese wesentlich zur Attraktivität der Arbeitsplätze im öffentlichen Sektor beitragen.

Finanzielle Mitarbeiter-Benefits wichtiger denn je

Das Ringen um Fachkräfte im öffentlichen Dienst lässt nicht nach. Die Angestellten sind durchschnittlich älter als in der Privatwirtschaft und ein Großteil der Belegschaft verabschiedet sich in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand. Umfragen* haben außerdem gezeigt, dass sich ein Drittel der Angestellten vorstellen kann, in die Privatwirtschaft zu wechseln. Als Hauptgrund wurde eine bessere Bezahlung genannt. Daraus lässt sich schließen, dass der finanzielle Anreiz einer der wichtigsten Faktoren ist, um neue Mitarbeitende zu gewinnen und bestehende Angestellte zu binden. Umso verwunderlicher ist, dass die Möglichkeiten, die der § 18a des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst seit Ende 2020 bietet, kaum genutzt werden.

Großer Aufwand bei leistungsorientierten Zahlungen

Üblich ist zwar schon seit Jahren die leistungsorientierte Bezahlung nach § 18 TVöD. In diesem Rahmen erhalten Mitarbeitende im öffentlichen Dienst jährlich einen Bonus, der sich nach der Leistung richtet. Leistungsorientierte Gehaltsextras verursachen jedoch personellen und finanziellen Aufwand für den Arbeitgeber. Schließlich müssen alle Mitarbeitenden anhand fairer Kriterien individuell beurteilt werden. Kommt es für Mitarbeitende zu einem Gehaltsextra, sind Steuern und Sozialabgaben fällig, der Bonus kommt also nicht vollständig bei den Mitarbeitenden an. Größer wäre der Anreiz für die Mitarbeitenden, wenn Ihnen der gesamte Betrag direkt zufließen würde. Und das geht mit Sachbezügen.

§18a TVöD erlaubt Sachbezug im öffentlichen Dienst

Eine in der Privatwirtschaft längst gängige Methode zur Vergabe eines finanziellen Benefits an Mitarbeitende ist der steuerfreie Sachbezug. Dank des § 18a TVöD kann auch der öffentliche Dienst davon profitieren. Daran angelehnt kann den Angestellten monatlich ein Sachbezug im Wert von 50 € gewährt werden, zum Beispiel in Form eines Tankgutscheins. Nicht alle Mitarbeitenden besitzen jedoch ein Auto. Um allen Mitarbeitenden verschiedener Generationen einen nützlichen Benefit zu bieten, müssten also individuelle Gutscheine als Sachbezug ausgegeben werden. Die Handhabung unterschiedlicher Gutscheine für die einzelnen Mitarbeitenden verursacht wiederum einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Abgesehen davon bietet ein zweckgebundener Tankgutschein den Arbeitnehmenden keine Flexibilität.

Die einfache Lösung - flexible Sachbezugskarten

Die optimale Lösung bietet deshalb die sogenannte Sachbezugskarte, die jeder Mitarbeitende individuell seinen Bedürfnissen entsprechend einsetzen kann. Dabei handelt es sich um eine wiederaufladbare Prepaidkarte, die ganz einfach monatlich über ein Online-Portal vom Arbeitgeber mit einem steuerfreien Sachbezug von maximal 50 € aufgeladen wird. Das aufgeladene Guthaben können die Mitarbeitenden auch ansparen und wann immer sie möchten flexibel in der vom Arbeitgeber festgelegten Region nach Ihren individuellen Bedürfnissen einsetzen.

Jedoch bietet nicht jede Sachbezugskarte die gleiche Flexibilität. Oft sind Sachbezugskarten nur bei wenigen großen Einkaufsketten einsetzbar oder haben andere Nachteile. Hier die Unterschiede genau zu vergleichen, ist wichtig.

givve

givve® bietet maximale Flexibilität

Die Sachbezugskarte von givve® ist in der größtmöglichen Region und dort bei allen Mastercard-Akzeptanzstellen einsetzbar. Das heißt, nicht nur bei namhaften Tankstellen oder großen Einkaufsketten, sondern vor allem auch bei tausenden kleinen inhabergeführten Geschäften wie im kleinen Tante-Emma-Laden um die Ecke. Die givve® Card kann schlichtweg überall verwendet werden, wo eine Zahlung mit Mastercard möglich ist.

Mit der givve® Card motivieren Sie Ihre Mitarbeiter unabhängig von ihrer Leistung oder ihrer Beschäftigungsdauer und vermitteln ein Gefühl der Wertschätzung. Sie erhöhen aber nicht nur Ihre Attraktivität als Arbeitgeber, sondern stellen außerdem sicher, dass der steuerfreie Sachbezug in der von Ihnen gewünschten Region ausgegeben wird und Ihre Region davon wirtschaftlich profitiert.

Über 22.000 Arbeitgeber nutzen bereits die givve® Sachbezugskarte als zentralen Mitarbeiter-Benefit für ihre 500.000 Mitarbeitenden und durch das intelligente Verwaltungsportal der givve® Card fast ohne Verwaltungsaufwand.

Im öffentlichen Sektor können Sie neben dem steuerfreien Sachbezug zusätzlich herausragende Leistungen Ihrer Mitarbeiter finanziell über eine Bonuszahlung auf die givve® Card würdigen. Denn der § 18a Abs. 1 S. 1 TVöD VKA ermöglicht auch eine Aufteilung des Budgets in leistungsorientierte und leistungsunabhängige Benefits - mit der givve® Card ist beides umsetzbar.

Auf den öffentlichen Sektor spezialisierte Berater bei givve® unterstützen Sie bei jeglichen Fragen rund um den Sachbezug.

Kontaktieren Sie uns einfach für eine unverbindliche Beratung.


*Quelle: Studie “Bleibebarometer Öffentlicher Dienst 2022” von Nextpublic


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