Advertorial: Weihnachtsgeschenk mit Flexibilität

Schenken Sie zu Weihnachten steuerfreie Freude mit einer wiederaufladbaren Sachbezugskarte! Sie bietet nicht nur Vorteile für Ihr Unternehmen, sondern auch maximale Flexibilität für Ihre Mitarbeitenden. Profitieren Sie jetzt noch von der Inflationsausgleichsprämie als nachhaltiges Weihnachtsgeschenk.

Die Tage werden immer kürzer und die Supermärkte füllen sich mit Lebkuchen und Weihnachtsgebäck. Es ist Zeit, darüber nachzudenken, wie Sie Ihren Mitarbeitenden in diesem Jahr zu Weihnachten eine Freude bereiten und einen Motivationsschub geben können. Neben dem üblichen Weihnachtsgeld gibt es auch steuerfreie oder steuerlich begünstigte Möglichkeiten, Ihre Mitarbeitenden zu beschenken.

Die Inflationsausgleichsprämie zu Weihnachten nutzen

Seit 2021 kann die Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro entweder in Raten oder als einmalige Zahlung steuerfrei ausgezahlt werden, um die enorm hohe Inflation der vergangenen Jahre abzumildern. Haben Sie Ihre Mitarbeitenden bereits mit dieser Prämie unterstützt? Nutzen Sie ansonsten die letzte Gelegenheit, einen Betrag von bis zu 3.000 Euro steuerfrei zu Weihnachten zu verschenken, denn die Prämie ist nur noch bis Ende 2024 zahlbar. Sollten Sie bislang nur einen Teil der Inflationsausgleichsprämie gewährt haben, schöpfen Sie den Restbetrag aus, solange dies noch möglich ist.

Steuerfreier Sachbezug als Weihnachtsgeschenk

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden bis zu 50 € monatlich steuerfrei als Sachbezug zu gewähren. Diese 50 € müssen von der Lohnzahlung getrennt sein, beispielsweise in Form eines Tankgutscheins. Am meisten profitieren Ihre Mitarbeitenden von den 50 €, wenn Sie ihnen diese auf einer Sachbezugskarte zur Verfügung stellen. Denn mit der Sachbezugskarte erhalten Ihre Mitarbeitenden maximale Flexibilität und können das Guthaben nicht nur zum Tanken, sondern für jegliche Waren und Dienstleistungen nach eigenen Bedürfnissen innerhalb einer individuell festgelegten Region an allen Mastercard-Akzeptanzstellen einsetzen.

Geschenke im Rahmen von Betriebsveranstaltungen

Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitenden bis zu 60 € pro Jahr steuerfrei zu einem persönlichen Anlass schenken. Zu persönlichen Anlässen zählen zum Beispiel der Geburtstag, die Hochzeit oder die Geburt eines Kindes. Weihnachten hingegen gilt nicht als persönlicher Anlass. Die Regelung für steuerfreie Geschenke kann somit nicht für Weihnachtsgeschenke verwendet werden. Es gibt allerdings auch bei Weihnachtsgeschenken die Möglichkeit, Steuern zu sparen, nämlich im Rahmen einer Weihnachtsfeier. Bei einer Weihnachtsfeier dürfen Sie pro Jahr und Mitarbeiter bis zu 110 € als steuerfreie Zuwendung ausgeben. Dafür werden sämtliche Aufwendungen für die Feier addiert und auf die Anzahl der anwesenden Gäste umgelegt. Werden 110 € pro Person nicht erreicht, können Sie den Differenzbetrag als Weihnachtsgeschenk, z.B. in Form einer Aufladung auf die Sachbezugskarte, übergeben. Ab Überschreitung der 110 € pro Person wird pauschal mit 25 % besteuert.

Weihnachtsgeld oder betrieblich veranlasste Zuwendungen

Möchten Sie Ihren Mitarbeitenden am Ende des Jahres mit einem größeren Betrag für die gute Leistung danken, können Sie dies im Rahmen des Weihnachtsgeldes machen. Diese freiwillige Sonderzahlung kann in der Höhe individuell festgelegt werden und beträgt üblicherweise zwischen 45% und 100% des Monatsgehalts. Sie bietet jedoch keine steuerlichen Vorteile, sondern ist voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

Eine sinnvolle Alternative bieten betrieblich veranlasste Zuwendungen im Wert von bis zu 10.000 €, die nicht in Geld bestehen, jedoch nach § 37b EStG pauschal mit 30% versteuert werden. Dazu zählt auch eine Aufladung der Sachbezugskarte.

Das ideale, steuerfreie Weihnachtsgeschenk 2024

Die givve® Card als Sachbezugskarte ist ein nachhaltiges Weihnachtsgeschenk zur Belohnung und Motivation Ihrer Mitarbeitenden - egal für welche steuerfreie oder steuerlich begünstigte Möglichkeit Sie sich entscheiden. Die Karte hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren und kann somit auch für künftige Zahlungen an Mitarbeitende genutzt werden. Anders als bei klassischen Gutscheinen ist das Guthaben der Sachbezugskarte vor Verfall oder Insolvenz des Gutscheinanbieters geschützt.

Die Verwaltung für Arbeitgeber gestaltet sich ganz einfach über das Arbeitgeberportal. Dort können Sie Rechnungen einsehen, Karten mit Guthaben aufladen, Karten kündigen oder dazu bestellen.

Für Ihre Mitarbeitenden gibt es eine Kartennutzer-App, in der unter anderem die PIN und die Transaktionen eingesehen werden können. Ihre Mitarbeitenden erhalten mit der Karte und dem Mastercard-Netzwerk ein innovatives Incentiv, das maximale Flexibilität in der Verwendung des Guthabens bietet.

Sie können die Karten kurzfristig bestellen und bekommen diese innerhalb von 14 Werktagen geliefert. Für Unternehmen sind alle Prozesse von der Implementierung bis zur Nutzung digitalisiert und automatisiert, sodass wenig Verwaltungsaufwand entsteht. Das Kartendesign kann mit dem eigenen Logo oder einer vollflächigen Grafik individualisiert werden, so bleibt das besondere Weihnachtsgeschenk auch nach der Feier mit jeder Kartenzahlung bei Ihren Mitarbeitenden im Gedächtnis.

Erfahren Sie mehr über die givve® Card als Weihnachtsgeschenk.


Schlagworte zum Thema:  Mitarbeiterbenefits