Sachbezugsfreigrenze bei Benefits wird nicht ausgeschöpft
Aufgrund der anhaltenden Inflation sind Benefits, die das Portemonnaie der Beschäftigten entlasten, besonders gefragt. Erleichtert wird das durch die sogenannte Sachbezugsfreigrenze, innerhalb derer Geschenke und Benefits an Mitarbeitende bis zur Höhe von 50 Euro pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei möglich sind. Doch nicht alle Unternehmen schöpfen die Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro im Monat voll aus. Das zeigt eine aktuelle Studie von Ipsos im Auftrag von Edenred.
Das Potenzial des 50-Euro-Sachbezugs haben viele Arbeitgeber im Grunde bereits erkannt: über die Hälfte der befragten Unternehmen (54 Prozent) nutzt den 50-Euro-Sachbezug monatlich - und gewähren Benefits zusätzlich zum Gehalt in Höhe des vollen steuerfreien Betrags.
Vielen Unternehmen ist bewusst: Ein ansprechendes Benefit-Programm ist wichtig
Doch längst nicht alle Unternehmen schöpfen die Möglichkeiten der steuer- und sozialabgabenfreien Extras in vollem Umfang aus: 11 Prozent der Studienteilnehmenden gewähren Benefits in dieser Höhe nur sechs- bis elfmal im Jahr, 29 Prozent sogar nur ein- bis fünfmal im Jahr. Als häufigste Ursache, wieso die Freigrenze nicht voll ausgeschöpft wird, nennen 22 Prozent der befragten Unternehmen alte laufende oder noch nicht angepasste Verträge.
"Hier ist noch Luft nach oben", erklärt Christian Aubry, Geschäftsführer von Edenred Deutschland. Er weist insbesondere auf die positive Wirkung der monatlichen beziehungsweise kontinuierlichen Gewährung der Benefits auf die Motivation und die finanzielle Entlastung der Mitarbeitenden hin – und damit auch auf die positive Wahrnehmung als attraktiver Arbeitgeber. Dass ein ansprechendes Benefit-Programm für eine positive Employer Brand wichtig ist, scheint vielen Arbeitgebern bewusst zu sein. Laut den Ergebnissen plant jedes zehnte Unternehmen in den kommenden 12 Monaten die Einführung des 50-Euro-Sachbezugs. "Die Bereitschaft, etwas für die Mitarbeitenden zu tun, diese zu motivieren und finanziell zu entlasten, ist also definitiv da", so Aubry.
Volle Wirkung des 50-Euro-Sachbezugs dank flexibler Einsatzmöglichkeiten
Ein weiterer Vorteil des 50-Euro-Sachbezugs: Er kann jedem Mitarbeitenden ausgezahlt werden – von Minijobber über Teilzeitkraft bis zur Führungsperson. So können alle im Team die gleiche Wertschätzung erfahren. Die Edenred-IPSOS-Studie zeigt, dass der Großteil der befragten Unternehmen (61 Prozent) das beherzigt und den 50-Euro-Sachbezug allen Beschäftigten anbietet.
Besonders gefragt ist der Sachbezug als Gutscheinkarte, die sich vielfältig und flexibel einsetzen lässt. Ob für den Wochenendeinkauf im (Bio-)Supermarkt um die Ecke, die nächste Shoppingtour oder beim Besuch im Restaurant: Je individueller der Sachbezug eingesetzt werden kann, umso mehr kommt dieser den Mitarbeitenden zugute. Schließlich unterscheiden sich die Lebenssituationen und Bedürfnisse des Einzelnen oftmals sehr. Diese Flexibilität und Individualität des Gehaltsextras wissen Arbeitgeber zu schätzen, wie die vorliegende Studie offenlegt. Als beliebtestes Produkt nennen die Befragten, die den 50-Euro-Sachbezug anwenden, die Ticket Plus oder City Karte von Edenred (17 Prozent). Auf Platz zwei und drei der beliebtesten Sachbezugslösungen sehen die Studienteilnehmenden mit jeweils 14 Prozent die Aral Super Card sowie Tankgutscheine weiterer Anbieter.
Eine weitere Entwicklung: Als Folge gesetzlicher Änderungen der Anforderungen an Gutscheinkarten setzen Arbeitgeber auf Lösungen, die regional einsetzbar sind. Gut jedes zehnte Unternehmen verfügt über selbst organisierte (regionale) Gutscheine (11 Prozent) oder Gutscheine von Supermärkten wie Edeka, Rewe und Kaufland (11 Prozent).
Fehlende Zeit und mangelndes Wissen als Hürden beim 50-Euro-Sachbezug
Doch nicht alle Unternehmen nutzen den 50-Euro-Sachbezug. Die beiden größten Hürden: fehlende Informationen (27 Prozent) und fehlende Zeit (30 Prozent). Und beide Aspekte haben über die letzten Jahre zugenommen. Während 2016 noch 20 Prozent der befragten Unternehmen fehlende Informationen zu den Rahmenbedingungen in der Anwendung beklagten, sind dies im Jahr 2022 bereits 27 Prozent. Grund dafür waren, so Aubry, insbesondere auch die Jahressteuergesetze 2019 und 2020. Diese hätten nur teilweise dazu beigetragen, dass sich Arbeitgeber gut in Bezug auf die Anwendung des steuerfreien Sachbezugs informiert fühlen.
Die zweite große Hürde bezieht sich auf eine der wertvollsten (da knappen) Ressourcen im Unternehmensalltag: Zeit. Die Aufgaben im HR-Umfeld nehmen seit einigen Jahren stetig zu und stehen folglich immer mehr in Konkurrenz zueinander. So nannten 2016 insgesamt 22 Prozent der Studienteilnehmenden fehlende Zeit als Hindernis bei der Anwendung des 50-Euro-Sachbezugs. 2022 sind dies bereits 30 Prozent, eine deutliche Zunahme um 8 Prozentpunkte.
Die Digitalisierung im Benefit-Management hingegen scheint sich positiv auszuzahlen. Während im Jahr 2016 etwas mehr als ein Viertel der Studienteilnehmenden (27 Prozent) die Umsetzung des Sachbezugs als zu aufwändig einschätzten, geben dieses Argument heute nur noch 19 Prozent an.
So nutzen Sie die Freigrenze für Sachbezüge richtig
- Volles Potenzial ausschöpfen:
Der steuerfreie und sozialabgabenfreie 50-Euro-Sachbezug wird idealerweise monatlich ausgezahlt. Denn das bedeutet für Mitarbeitende: ein jährliches Gehaltsplus in Höhe von 600 Euro. Die 50-Euro-Freigrenze darf jedoch nicht überschritten werden – sonst wird der komplette Betrag steuer- und sozialabgabenpflichtig.
- Expertise ins Boot holen:
Bei der Einführung und Umsetzung des 50-Euro-Sachbezugs unterstützen Dienstleister, wie zum Beispiel Anbieter von Sachbezugslösungen, mit ihrem Fachwissen. Unternehmen, die sich nicht sicher sind, ob beispielsweise eine Gutscheinkarte den rechtlichen Anforderungen entspricht, können sich zudem eine kostenlose Anrufungsauskunft beim Finanzamt einholen.
- Ressourcen im Unternehmen schonen:
Zeit ist eine wertvolle Währung im oftmals durchgetakteten Unternehmensalltag. Für das Benefit-Management bedeutet das: Es sollte ressourcenschonend und unkompliziert sein.
- Individuelle Lösungen anbieten:
Benefits entfalten dann ihre volle Wirkung, wenn sie den Mitarbeitenden einen tatsächlichen Nutzen bringen. Gar nicht so leicht, schließlich sind die einzelnen Lebenssituationen sehr individuell. Daher gilt: Je vielfältiger der 50-Euro-Sachbezug eingesetzt werden kann, umso mehr profitieren die Beschäftigten.
Zur Studie: Die Studie "50-Euro-Sachbezug" wurde von der IPSOS GmbH im Auftrag von Edenred Deutschland durchgeführt. Insgesamt wurden 501 Interviews geführt – Studienteilnehmende waren Geschäftsführer und Personalverantwortliche, zum Großteil in kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland. Weitere Informationen zur Studie finden Sie auf der Webseite von Edenred.
Das könnte Sie auch interessieren:
Neuerung ab 2022 bei Sachbezügen
Sechs Benefit-Trends in der Digitalwirtschaft (personalmagazin digital)
-
Workation und Homeoffice im Ausland: Was Arbeitgeber beachten müssen
1.993
-
Essenszuschuss als steuerfreier Benefit
1.713
-
Vorlage: Leitfaden für das Mitarbeitergespräch
1.500
-
Ablauf und Struktur des betrieblichen Eingliederungsmanagements
1.276
-
Probezeitgespräche als Feedbackquelle für den Onboarding-Prozess
1.249
-
Krankschreibung per Telefon nun dauerhaft möglich
1.129
-
BEM ist Pflicht des Arbeitgebers
1.031
-
Checkliste: Das sollten Sie bei der Vorbereitung eines Mitarbeitergesprächs beachten
709
-
Das sind die 25 größten Anbieter für HR-Software
514
-
Modelle der Viertagewoche: Was Unternehmen beachten sollten
390
-
Tipp der Woche: Mehr Inklusion durch KI
19.12.2024
-
Gleichstellung in Europa verbessert sich nur langsam
16.12.2024
-
Fünf Tipps für effektive Recruiting-Kampagnen zum Jahresstart
13.12.2024
-
Eine neue Krankenkasse als Zeichen der Fürsorge
11.12.2024
-
Wie Personalarbeit wirtschaftlichen Erfolg beeinflusst
10.12.2024
-
1.000 neue Fachkräfte für den Glasfaserausbau
09.12.2024
-
KI für eine inklusive Arbeitswelt
06.12.2024
-
Weihnachtsgeld: Wer bekommt wie viel?
05.12.2024
-
Mit Corporate Volunteering Ehrenamt ins Unternehmen bringen
05.12.2024
-
Die Angst vor KI lässt nach
05.12.2024