Ausgleich der Mindereinnahmen der Kommunen bei Gewerbesteuer

Bund und Länder Städten sollen den Gemeinden Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer in Folge der Corona-Pandemie in diesem Jahr pauschal ausgleichen. Am Donnerstagabend beschloss der Bundestag eine Änderung des Grundgesetzes, die dies ermöglicht.

Entlastung bei Grundsicherung und Rentenzahlungen

Die Kommunen sollen weiterhin dauerhaft bei den Kosten für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende weniger zahlen. Der Bund soll demnach künftig 74 statt 49 Prozent davon tragen. Zudem sollen ostdeutsche Länder bei den Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR entlastet werden.

Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens

Den dafür vorgeschlagenen Grundgesetzänderungen (19/20595) stimmten zunächst im Haushaltsausschuss neben den Vertretern von CDU/CSU und SPD auch die Vertreter der Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zu. Für die einfachgesetzlichen Regelungen (19/20598) - in geänderter Fassung - votierten bei Enthaltung der Linken Union, SPD, FDP und Grüne. Die AfD stimmte gegen beide Vorlagen. Der Bundestag hat den Änderungen am 17.9.2020 zugestimmt. Dafür waren eine Zweidrittel-Mehrheit und damit Stimmen aus der Opposition notwendig. Der Bundesrat muss noch zustimmen, geplant ist dies am heutigen Freitag. Der Bundestag beschloss außerdem Entlastungen der neuen Länder.

Berichtspflicht der Länder bis Ende März 2021

Der von der Koalition sowie FDP und Grünen eingebrachte Änderungsantrag sieht verschärfte Berichtspflichten für die Länder beim Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen vor. So sollen die Länder dem Bundesministerium für Finanzen bis spätestens Ende März 2021 "über die erfolgte Weitergabe des Bundes- und Landesmittel an die Gemeinden, ihr Vorgehen bei der Verteilung der Mittel und insbesondere über die jeweilige Höhe der ihnen bekannten Gewerbesteuereinnahmen und die jeweilige Höhe der ihnen bekannten Gewerbesteuerstundungen gemeindescharf für 2020" berichten. Ursprünglich sollten die Länder laut Entwurf nur "über ihr Vorgehen bei der Aufteilung der Mittel auf ihre Gemeinden" berichten.

Zudem wird mit dem Änderungsantrag präzisiert, dass der Ausgleich durch die Länder bis spätestens 31. Dezember 2020 zu erfolgen hat. Ebenso klargestellt wird, dass nur solche von den Ländern bereits geleisteten Ausgleichszahlungen angerechnet werden können, die "ausdrücklich der Kompensation von Gewerbesteuermindereinnahmen dienen und keiner Zweckbindung durch das Land unterliegen".

In der Debatte im Ausschuss drückten Vertreter der Koalitionsfraktionen sowie von FDP, Linken und Grünen ihre Erwartung aus, dass die Länder den Entwürfen am Freitag in der vorliegenden Form zustimmen werden. Die einfachgesetzlichen Regelungen sind im Bundesrat zustimmungsbedürftig.


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