Bahn statt Flugzeug: Klimaschutz findet bei Dienstreisen künftig Berücksichtigung
Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung enthält u.a. die Verpflichtung, künftig den Aspekt der CO2-Reduzierung auch bei Dienstreisen zu berücksichtigen. Eine entsprechende Änderung im Bundesreisekostengesetz ist geplant. Mit einem Rundschreiben vom 21.1.2020 hat die Bundesregierung der geplanten Änderung vorgegriffen.
Kosten nicht alleiniger Faktor
Auch wenn eine Fahrt mit der Bahn höhere Kosten verursacht als ein Flug, können Beschäftigte des Bundes für ihre Dienstreise den Zug nutzen. Höhere Kosten können neben den eigentlichen Fahrtkosten insbesondere auch durch zusätzliche Übernachtungskosten oder zusätzliches Tagegeld entstehen. Damit treten bei der Wahl des Reisemittels neben dem Kostenkriterium auch Umweltaspekte. So spielen etwa ein geringerer CO2-Ausstoß oder CO2-Neutralität eine Rolle.
Regelung ist freiwillig
Der Grundsatz der freien Wahl des Verkehrsmittels gilt jedoch weiterhin, die Bahnnutzung aufgrund umweltbezogener Aspekte beruht demnach auf Freiwilligkeit der Dienstreisenden. Sie gilt für alle Reisen innerhalb Deutschlands, im grenznahen Raum und in gut angebundene europäische Großstädte wie Brüssel oder Paris.
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