Einfachere Buchhaltung für Kommunen in MV

In Mecklenburg-Vorpommern ist ein Gesetz auf den Weg gebracht worden, das kleineren Gemeinden eine einfachere Buchhaltung ermöglichen soll. 

Für Bürgermeister und Gemeindevertreter kleinerer Kommunen ist eine schlankere Buchhaltung in Sicht. Der Landtag in Schwerin beriet am 13. März in erster Lesung das «Doppik-Erleichterungsgesetz». Die doppelte Buchhaltung nach dem Vorbild des Bilanzwesens in der Wirtschaft war 2012 für die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt worden.

Doppik ist für kleinere Gemeinden kompliziert

Die Doppik soll die Werte, den Wertverzehr und die Investitionen einer Kommune transparenter als die bis dahin gültige Kameralistik darstellen, hat sich aber gerade für kleine Gemeinden und ehrenamtliche Gemeindevertreter als zu kompliziert erwiesen. Darauf wiesen in der Debatte Innenminister Lorenz Caffier (CDU) und Redner mehrerer Fraktionen hin.

Nur noch große Gemeinden sollen Gesamtabschluss vorlegen müssen

Der Verwaltungsaufwand soll nun spürbar reduziert werden. So ist laut Gesetzentwurf vorgesehen, dass nur noch kreisfreie und große kreisangehörige Städte einen Gesamtabschluss vorlegen müssen. Die übrigen Gemeinden sollen wählen dürfen, ob sie einen Gesamtabschluss oder nur einen Beteiligungsbericht erstellen. Kommunen mit kurzfristigen Haushaltsproblemen sollen kein Haushaltssicherungskonzept mehr aufstellen müssen.

dpa

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