Kommunen und Länder drängen auf Reform der Grundsteuer
"Durch Verzögerungen dürfen keine Fakten gegen den Willen der Länder geschaffen werden", sagte Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) in Stuttgart. Die Grundsteuer-Erhebung in der bisherigen Form war Anfang des Jahres vom Verfassungsgericht verworfen worden - die Berechnungsgrundlage sei verfassungswidrig und völlig überholt. Das Gericht hat bis spätestens 2019 eine Reform verlangt.
Frist bis Ende 2019
Man habe Sorge, dass das Gesetzgebungsverfahren nicht rechtzeitig vor dieser Frist abgeschlossen sei, heißt es in einem gemeinsamen Schreiben der Finanzminister der drei Länder an Scholz. "Es ist daher dringlich, die modellspezifischen Fragen der Verfassungskonformität und der Machbarkeit sehr zeitnah zu untersuchen", heißt es darin.
"Ob Krankenhäuser, Kinderbetreuung, Altenpflege, Sportplätze, Volkshochschulen oder Radwege - unsere Städte und Gemeinden haben Aufgaben, die für alle wichtig sind", betonte Sitzmann. "Diese Aufgaben müssen bezahlt werden und dafür brauchen die Kommunen die Grundsteuer." Mit rund 14 Mrd. EUR jährlich ist die Steuer eine der größten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden.
Deutscher Städte- und Gemeindebund fordert baldige gesetzliche Regelung
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) wies anlässlich einer Tagung des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft in Beckum auf die hohe Bedeutung der Grundsteuer für die Gemeinden hin.
Wenn die Grundsteuer bereits ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr von den Gemeinden erhoben werden könne, komme es zu erheblichen Problemen: „Einen Ausfall der konjunkturunabhängigen Grundsteuer kann keine Kommune kompensieren. Wir brauchen daher schnellstmöglich eine Verständigung auf ein Modell, welches das für uns so fundamental wichtige Aufkommen aus der Grundsteuer sichert!“, so der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft, Oberbürgermeister Bernhard Gmehling (Neuburg a.d. Donau), und der gastgebende Bürgermeister Karl-Uwe Strothmann.
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