Volksbegehren für gebührenfreie Kitas ist unzulässig

Die SPD ist mit ihrem geplanten Volksbegehren für gebührenfreie Kitas im Südwesten vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert. Das geplante Begehren sei unzulässig und der vorgelegte Gesetzentwurf mit der Landesverfassung nicht vereinbar, entschied das Gericht.

Die Landesverfassung verbietet Volksbegehren über Abgaben, so das Gericht.

Kita-Träger sollen laut Entwurf Erstattungen vom Land erhalten

Der in Rede stehende Gesetzentwurf will den Kita-Trägern einen Anspruch auf Erstattung geben, wenn sie auf Elternbeiträge verzichteten. Der Entwurf sieht vor, dass die Kita-Träger die Beträge vom Land erstattet bekommen sollen. Ein Volksbegehren über einen solchen Sachverhalt sei nicht möglich, so das Landesverfassungsgericht.

Gericht: Gesetzentwurf ist widersprüchlich

Zudem verstoße der Gesetzentwurf gegen den Bestimmtheitsgrundsatz, der verlangt, dass staatliches Handeln messbar und berechenbar sei. Der Gesetzentwurf sei unklar und widersprüchlich. Das Volk sei nicht in der Lage zu erkennen, über was es genau abstimme. So ergebe sich aus dem Entwurf nicht, wie der Ausgleichsbetrag für den nicht erhobenen Elternbeitrag zu bemessen sei. Ob der Entwurf auch gegen das Staatshaushaltsgesetz verstößt, prüfte das Gericht nicht mehr (VerfGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 18.5.2020, 1 GR 24/19).

SPD verfolgt Ziel der gebührenfreien Kita

Die SPD hat Anfang vergangenen Jahres den Startschuss für das Volksbegehren gegeben, um Kitas im Land gebührenfrei zu machen. Sie sammelte die nötigen Unterschriften und reichte einen Antrag auf ein Volksbegehren ein. Das Innenministerium schob dem aber einen Riegel vor und führte damals rechtliche Gründe an: Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, würde dies den Etat des Landes wesentlich beeinflussen. Das Vorhaben der SPD widerspreche dem Grundgesetz und der Landesverfassung, so das Ministerium damals.

Gebührenfreiheit würde das Land finanziell hoch belasten

Bislang zahlen die Eltern in den Kommunen im Südwesten für die Betreuung ihrer Kinder unterschiedlich hohe Beiträge. Gäbe es keine Gebühren mehr, müsste das Geld vom Land kommen. Nach Angaben der SPD geht es um etwa 529 Millionen Euro im Jahr - der Gemeindetag geht von einem höheren Betrag aus. Die grün-schwarze Regierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) lehnte eine generelle Gebührenfreiheit für Kitas ab, weil sie fürs Land zu teuer sei.

SPD-Landeschef Andreas Stoch hatte bereits angekündigt, dass seine Partei das Thema gebührenfreie Kitas weiter vorantreiben will - unabhängig vom Ausgang des gerichtlichen Verfahrens. «Die Gebührenfreiheit bleibt auf unserer politischen Agenda ganz oben und darf auch nicht gegen den weiteren Ausbau von Kitaplätzen und die Qualitätsentwicklung ausgespielt werden», sagte er: «Familien müssen entlastet werden, das gilt nach der Corona-Krise umso mehr.»

dpa

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