Ärzte an Universitätskliniken erhalten mehr Geld
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Marburger Bund haben sich am 12. April 2017 auf wesentliche Eckpunkte der Tarifeinigung für die Ärztinnen und Ärzte an den Universitätskliniken geeinigt.
Die Tabellenentgelte für die Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken einschließlich der Beträge aus einer individuellen Endstufe erhöhen sich wie folgt:
- ab 1. April 2017 um 2,0 Prozent,
- ab 1. Februar 2018 um weitere 2,0 Prozent und
- ab 1. Dezember 2018 um weitere 1,0 Prozent.
Neue Regelung der Überstunden
Weiterer Bestandteil der Tarifeinigung ist eine Angleichung der Abgeltung der Überstunden an die Regelungen für die übrigen Beschäftigten im Bereich der TdL.
Bisher richtet sich das Entgelt für Überstunden im Falle der Auszahlung nach dem Entgelt der jeweiligen Entgeltgruppe und der individuellen Stufe, höchstens jedoch nach der Stufe 2. Mit Wirkung ab 1. Februar 2018 wird diese Regelung zum Entgelt für Überstunden an die Regelungen im TV-L für die übrigen Beschäftigten im Bereich der TdL angepasst, so dass das Tabellenentgelt höchstens der Stufe 4 – statt wie bisher höchstens der Stufe 2 – Grundlage für die Berechnung des Überstundenentgelts ist.
Erklärungsfrist und Laufzeit der Tarifeinigung
Die Tarifeinigung steht für die Tarifvertragsparteien unter einer Erklärungsfrist bis zum 31. Mai 2017. Nach Ablauf der Erklärungsfrist bleibt der Abschluss der Redaktionsverhandlungen, in denen die Tarifeinigung in die Form eines Änderungstarifvertrags umgesetzt wird, abzuwarten. Die Tarifeinigung umfasst eine Laufzeit von mindestens 30 Monaten. Die Entgeltregelungen sind frühestens zum 30.9.2019 kündbar.
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