Angleichung des Tarifrechts in Berlin an TV-L abgeschlossen

Seit dem Jahr 2013 werden die Gehälter der Beschäftigten des Landes Berlin stufenweise an die Gehälter der übrigen Bundesländer angeglichen. Dieser Angleichungsprozess ist nun abgeschlossen.

Im Jahr 2013 ist das Land Berlin der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) wieder beigetreten, nachdem es seit 1994 nicht mehr Mitglied der TdL gewesen war. Seitdem ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) auch in Berlin wieder anwendbar, allerdings in Verbindung mit dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Landes Berlin in das Tarifrecht der TdL (TV Wiederaufnahme Berlin).   

Stufenweise Angleichung des Entgelts abgeschlossen

Nach § 5 TV Wiederaufnahme Berlin wurden die Gehälter der Beschäftigten stufenweise an das Entgelt der anderen Bundesländer angeglichen. Seit dem 1. Dezember 2017 gilt auch für das Land Berlin die jeweilige Entgelttabelle zu § 15 TV-L.

Das Land Berlin ist im Jahr 1994 aus der TdL ausgeschlossen worden, weil es per gesetzlicher Regelung die Einkommen der Beschäftigten im Ostteil der Stadt an das Niveau der Westbeschäftigten angeglichen hat. Im Angleichungs-TV Land Berlin an das Tarifrecht der TdL aus dem Jahr 2010 zwischen dbb und Land Berlin hatte sich das Land Berlin verpflichtet, wieder in die TdL einzutreten, um ein weiteres Abkoppeln des Entgeltniveaus der Tarifbeschäftigten im Land Berlin vom Entgeltniveau der Beschäftigten der restlichen Länder zu beenden.


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