Arbeitgeber in NRW dürfen Corona-Testnachweise ausstellen

Arbeitnehmer, die in Nordrhein-Westfalen an ihrem Arbeitsplatz einen Corona-Schnelltest machen, können das Ergebnis jetzt auch im Alltag als offizielles Testergebnis nutzen. Arbeitgeber dürfen entsprechende Bescheinigungen ausstellen.

Das Düsseldorfer Gesundheitsministerium teilte mit, dass Arbeitgeber - wie sonst Ärzte oder Testzentren - nun ebenfalls einen offiziellen Testnachweis ausstellen können.

Hohe Testrate erhöht Sicherheit

«Mit mehr als 5.700 Teststellen landesweit und bis zu 290.000 täglichen Bürgertests hat die Teststrategie in Nordrhein-Westfalen in den letzten Wochen massiv Fahrt aufgenommen», sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumman (CDU). «Auch die nach wie vor zahlreichen Tests in Alten- und Pflegeheimen tragen viel zur Pandemiebewältigung bei. Wenn jetzt immer mehr Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mitmachen, sind wir da in unserem Land auf einem sehr guten Weg.»

Voraussetzungen für die Ausstellung eines Testnachweises

Arbeitgeber können laut Ministerium ihren Beschäftigen einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Corona-Schnelltests «durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt wird.»

Möglich sei auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, «die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird.» Für die Bescheinigungen gibt es Vordrucke. Arbeitgeber, die teilnehmen wollen, müssen sich vorab anmelden.

dpa

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