Arzt nach Ausstellung falscher Masken-Atteste verurteilt
Ein Arzt aus Niederbayern ist wegen falscher Atteste im ersten Corona-Jahr vor dem Amtsgericht Passau zu einer Bewährungsstrafe über ein Jahr und acht Monate verurteilt worden. Zudem muss er eine Geldbuße in Höhe von 50.000 Euro zahlen.
Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 79 Fällen
Nach Überzeugung des Amtsgerichts Passau befreite der Mediziner Patienten mit falschen Attesten vom Masketragen und Händedesinfizieren. Das Gericht legte ihm Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 79 Fällen zur Last (§ 278 StGB). Der Richter sah bei dem Mann «Selbstüberschätzung».
Zudem erhält der Arzt ein dreijähriges, teilweises Berufsverbot: Er darf in dieser Zeit keine Bescheinigungen oder Atteste im Zusammenhang mit der Maskenpflicht ausstellen, wie eine Justizsprecherin erläuterte. Dieses Berufsverbot wurde auch vorläufig angeordnet und gilt demnach bereits vor Rechtskraft des Urteils.
Gericht: Gefährdung Dritter
In seiner Urteilsbegründung sagte der Richter, der Mediziner habe sein eigenes Handeln nicht hinterfragt, sondern sich als Kämpfer für die gerechte Sache stilisiert. Das Ausstellen der falschen Atteste habe als Multiplikator seiner Sicht auf die Maskenpflicht gedient. Wenn der Mann die Maskenpflicht generell in Frage gestellt hat, hätte er vielmehr den Rechtsweg beschreiten müssen. Mit seinem Tun habe der Arzt letztlich Dritte gefährdet (Amtsgericht Passau, Urteil v. 2.5.2022).
Die Staatsanwaltschaft hatte für den 59 Jahre alten Mediziner eine zweieinhalbjährige Haftstrafe sowie ein dreijähriges Berufsverbot gefordert, die Verteidiger des Arztes hatten auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger kündigten nach der Urteilsverkündung an, in Berufung gehen zu wollen.
Bescheinigungen waren ohne Untersuchung ausgestellt worden
Der Arzt hatte im Prozess eingeräumt, bei den betreffenden Patienten keine Untersuchung vorgenommen zu haben. Die Patienten lebten zum Teil weit entfernt und hätten die Atteste schriftlich bestellt. Die Bescheinigungen seien «auf Zuruf» und ohne vorherige Untersuchung und Befunderhebung erstellt worden, so die Staatsanwaltschaft.
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