Verfall des tariflichen Mehrurlaubs gemäß § 26 TVöD bei Arbeitsunfähigkeit
Hintergrund: Tarifregelungen für Mehrurlaub sind zulässig
Ist ein Arbeitnehmer fortdauernd arbeitsunfähig erkrankt, verfällt sein Mindesturlaubsanspruch entgegen § 7 Abs. 3 BUrlG aufgrund europarechtlicher Vorgaben nicht schon am 31. März des Folgejahres. Der von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG gewährleistete Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen darf nach der neueren Rechtsprechung des EuGH nicht vor Ablauf eines den Bezugszeitraum deutlich übersteigenden Zeitraums verfallen, wenn der Arbeitnehmer wegen Arbeitsunfähigkeit seinen Urlaub nicht nehmen konnte.
Die Tarifvertragsparteien können hiervon abweichend Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG gewährleisteten und von den §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen (Mehrurlaub), frei regeln. Ob sie von dieser Regelungsmacht Gebrauch gemacht haben, ist durch Auslegung der maßgeblichen Tarifbestimmungen festzustellen.
Der Fall: Beschäftigter konnte Urlaub nicht antreten
Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 des auf das Arbeitsverhältnis der Parteien anwendbaren Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) beträgt der Urlaubsanspruch des Klägers 30 Arbeitstage. § 26 Abs. 2 Buchst. a TVöD bestimmt abweichend von der Regelung in § 7 Abs. 3 BUrlG, dass der Erholungsurlaub im Falle seiner Übertragung bis zum 31. Mai des Folgejahres angetreten werden muss, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit nicht bis zum 31. März des Folgejahres angetreten werden konnte. Mit seiner Klage hat der 1950 geborene und seit 1974 bei der beklagten Stadt als Angestellter beschäftigte Kläger für die Jahre 2007 und 2008 jeweils 10 Tage Mehrurlaub als Ersatzurlaub verlangt. Der Kläger konnte diesen Mehrurlaub weder in diesen Jahren noch bis zum 31. Mai des jeweiligen Folgejahres antreten, weil er vom 23. Juni 2007 bis zum 7. Oktober 2009 arbeitsunfähig war. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen.
Die Entscheidung: Mehrurlaub ist verfallen
Die Revision des Klägers hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Tarifvertragsparteien des TVöD haben zwar nicht ausdrücklich zwischen dem gesetzlichen, unionsrechtlich verbürgten Mindesturlaub von vier Wochen und dem tariflichen Mehrurlaub differenziert. Sie haben sich jedoch mit der Regelung in § 26 Abs. 2 TVöD hinreichend deutlich vom gesetzlichen Fristenregime in § 7 Abs. 3 BUrlG gelöst, indem sie die Übertragung und den Verfall des Urlaubsanspruchs eigenständig geregelt haben. Dies hindert die Annahme eines „Gleichlaufs“ des gesetzlichen Mindesturlaubs und des tariflichen Mehrurlaubs und bewirkt, dass der Mehrurlaub aus dem Jahr 2007 am 31. Mai 2008 und der Mehrurlaub aus dem Jahr 2008 am 31. Mai 2009 gemäß § 26 Abs. 2 Buchst. a TVöD verfallen sind (BAG, Urteil vom 22.5.2012, 9 AZR 575/10).
-
Gewerkschaften fordern Entgelterhöhung von 8 Prozent - Arbeitgeber halten Forderungen für überzogen
21.521
-
Entgelttabelle TV-L
9.740
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
6.885
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
6.250
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
4.0321
-
Entgelttabelle TV-V
4.003
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
3.8712
-
Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung
2.419
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
2.170
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
2.025
-
Das sind die wichtigsten Themen für Personaler im öffentlichen Dienst zum Jahreswechsel
19.12.2024
-
TVöD-Tarifverhandlungen: Drohen Warnstreiks im öffentlichen Dienst?
19.12.2024
-
Kein Ausschluss aus dem Personalrat trotz Verstoßes gegen Schweigepflicht
11.12.2024
-
Vordrängeln bei Coronaimpfung rechtfertigt keine Kürzung des Ruhegehalts einer Beamtin
10.12.2024
-
Beamte müssen Besoldungsmitteilungen überprüfen
09.12.2024
-
Wirksame Übermittlung von Dokumenten über ein elektronisches Behördenpostfach
03.12.2024
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
25.11.2024
-
Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA
25.11.2024
-
Entgelttabelle TV-V
25.11.2024
-
Entgelttabelle Pflegedienst
25.11.2024