Bayerischer Lehrerverband klagt gegen Pflicht-Arbeitszeitkonten
Kurz vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie hatte ein Maßnahmenpaket gegen Lehrermangel für reichlich Unmut unter bayerischen Lehrkräften gesorgt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof muss sich nun mit den neuen Pflicht-Arbeitzeitkonten für Grundschullehrkräfte befassen.
Grundschullehrerin reichte Klage gegen Mehrarbeit ein
Unterstützt vom Lehrerverband BLLV hat eine Betroffene Klage gegen die angeordnete Mehrarbeit eingereicht. Der Freistaat nutze die dadurch an den Grundschulen entstehenden Kapazitäten, um Personalengpässe an den Mittel- und Förderschulen zu stopfen, argumentierte der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) in München.
«Das ist unseres Erachtens rechtlich nicht zulässig. Dem Dienstherren ist es verboten, personalpolitische Ziele mit unlauteren Mitteln zu verfolgen», sagte der Anwalt der Klägerin.
Hintergrund ist ein Maßnahmenpaket, das Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) vor einem Jahr angekündigt hatte. Zu diesem gehört, dass die meisten Grundschullehrer in Vollzeit fünf Jahre lang eine Stunde mehr pro Woche arbeiten müssen. Diese Stunden sollen in Form eines Arbeitszeitkontos später zurückgegeben werden. Der Beginn ist nach Alterskohorten gestaffelt, für die Ältesten ging es mit dem Start des Schuljahres im September los.
Lehrerverband sieht keinen vorübergehenden Lehrermangel an Grundschulen
Der BLLV geht davon aus, belegen zu können, dass es an den Grundschulen überhaupt keinen vorübergehenden Lehrermangel gibt - was Voraussetzung für die Einführung eines Arbeitszeitkontos wäre. Im Gegenteil: Der Bedarf würde vom Kultusministerium bewusst zu hoch angesetzt, um so viele neue Grundschullehrkräfte auszubilden. Der Überhang wiederum ermögliche es, Grundschullehrkräfte an die weit weniger beliebten Mittel- und Förderschulen abordnen zu können, wo tatsächlich ein dauerhafter Personalmangel bestehe.
Die klagende Lehrerin - Rektorin zweier Grundschulen in Donaustauf und Altenthann im Oberpfälzer Landkreis Regensburg - will deshalb nun mithilfe eines am Dienstag eingereichten Normenkontrollantrags vom Verwaltungsgerichtshof prüfen lassen, ob der behauptete Personalmangel an den Grundschulen tatsächlich besteht oder ob er vom Kultusministerium nur vorgeschoben wurde, um auf diesem Umweg Personal für die Mittel- und Förderschulen zu gewinnen. Der BLLV, der rund 64.000 Pädagogen vertritt, unterstützt die Klage.
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