Bayrischer Staatsdienst: Beschäftigung von Behinderten sinkt

Seit 2011 hat sich die Quote der Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst in Bayern kontinuierlich verschlechtert - auf zuletzt 5,56 Prozent. Die aktuellsten Daten für das Jahr 2019 gehen aus einem Bericht des Finanzministeriums hervor, der am 23.2.2021 im Landtag vorgestellt wurde. 

Auf Ersuchen des Bayerischen Landtags berichtet die Staatsregierung jährlich über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beim Freistaat Bayern. Die Beschäftigungszahlen für das Kalenderjahr 2019 ergeben sich aus den von den obersten Dienstbehörden an die Arbeitsagentur übermittelten Anzeigen über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sowie gesonderten Datenerhebungen. Dem Bericht ist der ab 12. November 2018 geltende Ressortzuschnitt zugrunde gelegt.

Gesetzliche Pflichtquote erfüllt

Dem Bericht nach lebten am Stichtag 31. Dezember 1,174 Millionen schwerbehinderte Menschen im Freistaat, ein Anteil an der Gesamtbevölkerung von fast 9 Prozent. Damit hat sich der Anteil im Vergleich erhöht. Tatsächlich waren im Jahr 2019 beim Freistaat Bayern 190.669 Arbeitsplätze (= im Monatsdurchschnitt rund 15.889) mit schwerbehinderten Menschen besetzt. Dies entspricht einer Beschäftigungsquote von 5,56 Prozent. Diese liegt damit über der gesetzlichen Pflichtquote von 5 Prozent.

Kein Anstieg und insgesamt leicht rückläufig

Insgesamt ist die Beschäftigungsquote jedoch nicht gestiegen, im Vergleich zu den Vorjahren sogar zurückgegangen. Im Vergleich zum Jahre 2018 ergibt der Bericht einen leichten Rückgang von 0.01 Prozent. Die einzelnen Beschäftigungsquoten des Bayerischen Landtags und der einzelnen Ressorts weisen hier zum Teil deutliche Unterschiede auf. So reicht der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter in den Geschäftsbereichen, in denen eine Beschäftigungspflicht von 5 Prozent zu erfüllen ist, von 3,97 Prozent bis zu 13,27 Prozent. In einigen Bereichen ist die Beschäftigungsquote somit auch gestiegen, so etwa bei den Neueinstellungen. 

Staatsregierung sollte mit gutem Beispiel vorangehen

Die Landtags-SPD beklagte, dass der Anteil der Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst nicht höher sei. "Dies wäre natürlich im Sinne einer voranschreitenden Inklusion wünschenswert - die Staatsregierung sollte hier also mit gutem Beispiel vorangehen", sagte der Sprecher für Fragen des öffentlichen Dienstes, Arif Tasdelen. Er kritisierte besonders, dass mit dem Wissenschafts- und dem Kultusministerium zwei Ministerien deutlich unter der gesetzlichen Pflichtquote von fünf Prozent lägen.

dpa/Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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