Beamte: Altersgeld für Beamte beim Wechsel in die Wirtschaft

Beamte, Richter und Soldaten, die auf eigenen Wunsch aus dem Bundesdienst ausscheiden, haben künftig Anrecht auf ein staatliches Altersgeld. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend eine entsprechende Reform, die den Wechsel vom öffentlichen Dienst in die Privatwirtschaft attraktiver machen soll.

Das Altersgeld ist eine Alternative zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, die für die Betroffenen oft mit finanziellen Einbußen verbunden ist.

Wer sein Dienstverhältnis als Beamter, Richter oder Soldat vorzeitig beendet, verliert seine Pensionsansprüche. Stattdessen zahlt der bisherige Dienstherr eine größere Summe, um die Betroffenen für die bisherigen Beschäftigungsjahre nachträglich bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern. Vor allem für Spitzenverdiener ist dies allerdings mit Einbußen verbunden, weil die Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze nachgezahlt werden.

Anstelle der Nachversicherung gibt es deshalb künftig die Möglichkeit, vom bisherigen Dienstherrn ein Altersgeld zu verlangen, das beim Erreichen des Rentenalters ausgezahlt wird. Die Höhe bemisst sich an den zuletzt erhaltenen Bezügen und der geleisteten Dienstzeit. Rentenrechtliche Nachteile beim Wechsel in die Privatwirtschaft sollen so vermieden werden.

dpa

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