Gericht weist Klage wegen Unterbeschäftigung ab
Die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Mainz wies die Klage des Beamten nach einer mündlichen Verhandlung ab. Eine Gerichtssprecherin sagte: «Es war kein Erfolg.» Das schriftliche Urteil mit der Begründung werde erst in wenigen Wochen erwartet. In der Verhandlung war es um die Frage gegangen, ob der Beamte eine «amtsangemessene Beschäftigung» hat.
Beamter fühlt sich nicht amtsangemessen beschäftigt
Der Beamte hat derzeit das Amt des stellvertretenden Abteilungsleiters für Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsförderung im Wirtschaftsministerium inne. Zuvor war er Chef des Landesbergbauamts, gab diese Aufgabe im Streit um die Bewertung der Hochmoselbrücke aber ab.
Der Beamte klagt auch vor dem Landgericht Mainz gegen das Land. Dort will er Schmerzensgeld erstreiten, weil er sich nicht angemessen beschäftigt fühlt. Das Verfahren sei ausgesetzt, bis die Verwaltungsgerichtssache rechtskräftig ganz abgeschlossen sei, sagte ein Sprecher.
Das Ministerium nahm zu den Vorwürfen nicht Stellung und verwies auf die Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitern. Der Beamte hatte erklärt, er sehe sich in seinen persönlichen Grundrechten verletzt. Seine Unterbeschäftigung führe zu körperlichem und psychischem Leid. Zudem könne er so keine Tätigkeiten vorweisen, um sich an anderer Stelle zu bewerben.
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