Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung in Arbeit
Nach dem Entwurf eines Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetzes 2016/2017 (BBVAnpG 2016/2017) sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge für den Bereich den Bundes entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom April 2016 für die Tarifbeschäftigten des Bundes in zwei Schritten in den Jahren 2016 und 2017 angepasst werden.
Der dbb Beamtenbund und Tarifunion konnte in einem Beteiligungsgespräch am 20. Juni 2016 in Berlin zum Gesetzentwurf Stellung nehmen.
Besoldungsanhebung in zwei Schritten geplant
Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie Soldatinnen und Soldaten sollen in zwei Schritten in den Jahren 2016 und 2017 angepasst werden. Mit der in dem Gesetzentwurf vom 1. Juni 2016 vorgesehenen Anpassung der Besoldung ab 1. März 2016 in Höhe von 2,2 Prozent beziehungsweise ab 1. Februar 2017 in Höhe von 2,35 Prozent orientiert sich der Gesetzentwurf am Tarifergebnis im öffentlichen Dienst und sieht keine zeitliche Verzögerung vor.
dbb begrüßt den Gesetzentwurf
„Dass der Gesetzentwurf zeitnah zur Tarifeinigung vorgelegt wurde und die Bundesregierung damit die entsprechende Ankündigung des Bundesinnenministers umgesetzt hat, bewerten wir uneingeschränkt positiv“, so der stellvertretende Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Hans-Ulrich Benra.
Insgesamt werde mit dem Gesetzentwurf an dem bewährten Gleichklang der Statusgruppen festgehalten und gewährleistet, dass Tarifbeschäftigte und Beamte auf Bundesebene an der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung in gleicher Weise teilhaben, sagte Benra. Dies sei auch angesichts des Auseinanderdriftens der Besoldung und Versorgung in den Bundesländern beispielgebend. „Hier wird der Bund seiner Vorbildrolle gerecht“, sagte Benra.
Der dbb erkenne zudem an, dass in den Gesetzentwurf auch die Ergänzung aufgenommen wurde, dass bei mehreren, zeitlich gestaffelten Erhöhungen der Besoldung und Versorgung die Verminderung um 0,2 Prozentpunkte (zur Bildung von Versorgungsrücklagen) nur bei dem ersten Schritt erfolgen soll – also bei der tariflich vorgesehenen Anpassung von 2,4 Prozent zum 1. März 2016.
In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf regte der dbb an, dass mit dem Kabinettsbeschluss auch eine Abschlagsauszahlungsverfügung veranlasst wird. Die Befassung durch das Bundeskabinett ist für die erste Juli-Hälfte vorgesehen.
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