Beamtenbund befürwortet anonymisierte Bewerbungsverfahren
Mehr Vielfalt im öffentlichen Dienst wagen
Der öffentliche Dienst müsse für alle Menschen ein attraktiver Arbeitgeber sein, betonte dbb-Chef Ulrich Silberbach: "Die Verantwortlichen müssen auf allen Verwaltungsebenen mehr Vielfalt wagen." Dazu gehörten laut Silberbach auch und gerade Führungspositionen. Wenn hier die gesamte Breite der Gesellschaft abgebildet sei, könne dies eine Sogwirkung auf potenzielle Bewerberinnen und Bewerbern entfalten. „Dazu müssen wir bei den Arbeitsbedingungen und der Bezahlung, aber vor allem auch beim Recruiting und den Einstellungsverfahren ansetzen", erklärte der dbb Bundesvorsitzende. „Anonymisierte Bewerbungsverfahren müssen zum Standard erhoben werden."
Jugendvertretung fordert Einführung von Diversity Management
Die dbb jugend setzt sich darüber hinaus dafür ein, Diversity Management als selbstverständliches Verwaltungsinstrument zu etablieren. „Die Folgen des demografischen Wandels korrigieren wir nicht mal eben schnell, indem wir Stellenanzeigen auf neue Zielgruppen hin ummünzen", stellte die Vorsitzende der dbb jugend, Karoline Herrmann, fest.
Der Vorteil einer diversen Verwaltung müsse im Vordergrund stehen. Der Mehrwert von Vielfalt sollte für alle Beschäftigten klar erkennbar sein. „Dafür brauchen wir gezielte Schulungen und neue Konzepte der Zusammenarbeit", forderte Herrmann.
Gleichstellung von Frauen als Voraussetzung
Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb frauen, warnte eindrücklich davor, Frauenförderung mit Diversity Management gleichzusetzen. „Es kursiert in vielen Leitungsebenen noch immer die Annahme, die Betriebskultur sei divers, sobald nur eine weibliche Spitzenkraft im Vorstand untergebracht wurde", sagte Kreutz. „Das wird jedoch weder dem Diversity-Begriff noch dem Prinzip der Frauenförderung gerecht."
Frauen machten über 50 Prozent der deutschen Bevölkerung aus. Man könne nicht die Hälfte der Bevölkerung im Zuge des Vielfaltsmanagements in einen Topf mit echten gesellschaftlichen Minderheiten werfen. Die Umsetzung des Gleichstellungsgrundsatzes, der in Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschrieben ist, sei die Voraussetzung, um in der Arbeitswelt glaubwürdig Diversity Management zu betreiben.
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