Klage gegen Gesetz zur Tarifeinheit
«Wir sind absolut sicher, dass die Karlsruher Richter dem Tarifeinheitsspuk in einem Jahr ein Ende bereitet haben werden», sagte dbb-Vize-Chef Willi Russ am Dienstag in Berlin. Das Gesetz soll die Macht kleiner Arbeitnehmervertretungen einschränken. Im Oktober hatte das Verfassungsgericht bereits Eilanträge von drei Spartengewerkschaften gegen das Tarifeinheitsgesetz abgelehnt. Ob das Gesetz tatsächlich verfassungswidrig ist, will Karlsruhe bis Ende 2016 entscheiden.
dbb: Keine praktische Notwendigkeit für Gesetz
Russ sagte, für das Gesetz gebe es keine praktische Notwendigkeit, es habe auch schwere juristische Schwachstellen. Erst vergangene Woche hätten die Wirtschaftsweisen darauf hingewiesen, dass das Gesetz einen schwer zu rechtfertigenden Eingriff in den Wettbewerb zwischen Arbeitnehmervertretungen darstelle. Da man mittlerweile diesen Eingriff an manchen Tariftischen ganz praktisch zu spüren bekomme, so Russ, habe der dbb seine Verfassungsbeschwerde in Zusammenarbeit mit dem Rechtswissenschaftler Wolfgang Däubler konkretisiert und nun nach Karlsruhe geschickt.
Gesetz gilt seit Juli
Das Gesetz gilt seit Juli. Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten, gilt demnach nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb.
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