Beamtenrecht: Entlassung nach Veruntreuung von Verwarngeldrn

Das Polizeipräsidium Neubrandenburg prüft dienstrechtliche Konsequenzen für einen Polizisten, der monatelang Verwarngelder in die eigene Tasche gesteckt hat.

«Die Prüfung läuft noch, eine Entscheidung wird in den nächsten Wochen fallen», sagte Polizeisprecher Andreas Scholz in Neubrandenburg. Damit reagiert das Präsidium auf die Verurteilung des 58-Jährigen, der in Waren (Kreis Mecklenburgische Seenplatte) arbeitete.

Polizist wurde wegen Untreue verurteilt

Er hatte die «Veruntreuung von Verwarngeldern» vor dem Amtsgericht bereits im Juli gestanden. Das Gericht verurteilte ihn zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Der Gesamtschaden betrug 6.090 EUR, sagte ein Gerichtssprecher. Der Verurteilte hatte zugegeben, 2011 und 2013 fast 200 Mal Verwarngelder ausgesprochen und kassiert, diese aber nicht abgerechnet zu haben. Die Unregelmäßigkeiten waren 2013 bei internen Prüfungen in der Dienststelle aufgefallen.

Der Beamte wurde vorläufig des Dienstes enthoben. Ziel der dienstrechtlichen Prüfung sei es, das Vertrauen der Bevölkerung in die Verwaltung zu erhalten, so der Polizeisprecher.

dpa

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