Außertarifliche Bezahlung von Amtsärzten möglich
Mit der Regelung will der Senat dem Fachkräftemangel in den Gesundheitsämtern entgegenwirken. Gewerkschaften und Hauptpersonalrat hatten sich 2018 gegen die Regelung ausgesprochen, obwohl auch sie mehr Geld für die Amtsärzte und andere Beschäftigte der Gesundheitsämter für nötig halten. Sie forderten indes statt der Einzelfallregelung eine generelle tarifliche Lösungen.
Einigungsstelle ersetzt Zustimmung
Nach anschließenden langwierigen und erfolglosen Verhandlungen sowie Prüfungen alternativer Vorgehen wurde die Sache der Einigungsstelle für Personalvertretungssachen vorgelegt. Diese hat in ihrer Sitzung am 31.1.2020 die fehlende Zustimmung des Hauptpersonalrats ersetzt. Damit kann nun die Verfahrensauflassung in Kürze bekannt gegeben und von den Dienststellen umgesetzt werden.
Nur ausnahmsweise in begründete Einzelfällen
Die Regelung ermöglicht den Dienststellen, ausnahmsweise in begründeten Einzelfällen, einen Sonderarbeitsvertrag mit einem außertariflichen Entgelt in der Höhe anzubieten, wie es die Sonderregelungen des § 41 Tarifvertrag der Länder (TV-L) für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken mit einer Vollbeschäftigung von 42 Wochenstunden vorsehen. Der Sonderarbeitsvertrag soll nur ausnahmsweise in besonderen Einzelfällen zur Gewinnung und Bindung von Personal abgeschlossen werden dürfen.
Die Dienststellen haben die Voraussetzungen im Vorfeld der Ausschreibung ärztlicher Stellen sowie für die Fälle der Bindung vorhandenen Personals eigenverantwortlich zu prüfen und schriftlich zu dokumentieren.
Regelung bis 30.6.2022 befristet
Die Regelung ist bis zum 30.6.2022 befristet. Die in dieser Zeit geschlossenen Sonderarbeitsverträge sind nicht befristet. Sie dürfen nicht mit der zwischenzeitlich beim Land Berlin eingeführte Fachkräftezulage für Ärzte/Ärztinnen, Ingenieurinnen und Ingenieure und Beschäftigte in der Informationstechnik sowie Fachinformatiker/innen kombiniert werden.
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